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Ahaus, den 14. Juni 2019

Am kommenden Sontag findet die traditionelle Kundgebung der BI-Ahaus ausnahmsweise nicht statt.

Stattdessen ist die BI auf dem 37. Deutschen Evangelischen Kirchentag vom Mittwoch, dem 19. Juni bis Sonntag, dem 23. Juni in Dortmund präsent.

„Was für ein Vertrauen“ ist die Losung, ein Reizwort zwischen Ämtern, Ministerien und vom Atommüll bedrohten Menschen. Sie finden den Stand in Halle 4 D 08.
An den Nachbarständen ist .ausgestrahlt, AG. Schacht Konrad und der Asse II-Koordinationskreis vertreten.

Am 24. Juni findet der letzte Stammtisch vor den Sommerferien in der Gaststätte "Am Schulzenbusch" um 20 Uhr statt. Dort gibt es dann Informationen vom Kirchentag und von der Anhörung der Bez. Reg. Münster.

Die Lagerung von schwach- und mittelradioaktivem Müll in Ahaus ist bisher für 10 Jahre genehmigt und endet 2020. Beantragt ist die Verlängerung der Lagerfrist bis 2057. Darum ging es auf dem zweitägigen Erörterungstermin der Bezirksregierung Münster (Bez. Reg. MS) letzte Woche in Legden (4./5.6.). Umstritten sind vor allem die Länge der beantragten Genehmigung, die weit über die genehmigte Betriebsdauer des Transport Behälter Lagers Ahaus (TBL-A) von 40 Jahren geht, und der Bedarf für diese Transporte.

Die Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde hat auf dem Erörterungstermin erkennen lassen, dass sie keine rechtliche Handhabe für eine Verkürzung der beantragten Frist sieht, sofern ein Endlager in Aussicht stehe und der Charakter des „Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A)“ als Zwischenlager damit gewährleistet bleibe. Das geplante Endlager Schacht Konrad, das vermutlich 2027 in Betrieb genommen werden soll, genüge diesen rechtlichen Ansprüchen.

Diese Auffassung ist für die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ nicht nachvollziehbar und auch nicht akzeptabel:

  • Die bisherige Genehmigung war bereits befristet, und zwar für 10 Jahre (2010 – 2020). Es handelte sich dabei auch nicht um einen „Probebetrieb“, wie auf dem Erörterungstermin fälschlicherweise behauptet wurde, sondern um eine ganz normale Betriebsgenehmigung. Von daher ist nicht einzusehen, warum die Genehmigungsbehörde jetzt nicht erneut eine befristete Genehmigung aussprechen kann, die einen Zeitraum umfasst, der wesentlich überschaubarer ist als der bis zum Jahr 2057. Selbst 2057 ist ja auch eine Befristung!
  • Ob der Schacht Konrad im Jahr 2027 wirklich in Betrieb geht, ist mindestens fraglich. Ursprünglich sollte er bereits 2013 aufnahmebereit sein, in der Zwischenzeit wurde der Betriebsbeginn bereits fünfmal verschoben. Erst vor wenigen Wochen gab es einen Brand in dem alten Bergwerk, der erneut verdeutlicht hat, dass seine Nutzung für eine Endlagerung radioaktiver Abfälle erhebliche Probleme mit sich bringen dürfte. Von daher muss mindestens mit weiteren Verzögerungen gerechnet werden, wenn nicht mit einer dauerhaften Aufgabe dieses Projekts. Die Standortgemeinden in Salzgitter und Umgebung wie auch wir halten Schacht Konrad für generell ungeeignet.
  • Selbst wenn aber Schacht Konrad in Betrieb gehen sollte, wäre damit die Entsorgung des Zwischenlagers Ahaus nicht gewährleistet: Schacht Konrad hat ein Fassungsvermögen von 303.000 m3 und ist für dieses Volumen genehmigt. Dies ist nur ca. die Hälfte des in Deutschland angefallenen und in den nächsten Jahren noch anfallenden schwach- und mittelradioaktiven Mülls. Schon heute gibt es zahlreiche Standorte kerntechnischer Anlagen in Deutschland, bei denen die Lagerung diesen Mülls nur mit der Auflage genehmigt ist, dass er 2027 ins Endlager Schacht Konrad verbracht wird. Ahaus befindet sich also in einer Konkurrenzsituation mit allen anderen Zwischenlagerstandorten – es wäre keinesfalls sichergestellt, dass der hier lagernde Müll ab 2027 weggeschafft werden könnte, schon gar nicht im vollständigen Umfang.

Die 50:50 Chance bis 2057 und ggf. noch einmal 70 Jahre für den Neubau eines weiteren Lagers sind auf keinen Fall hinnehmbar!

Ein wichtiger Bestandteil des Genehmigungsverfahrens sind das „Bedürfnis“ und die „Standortalternativen“! Die Antragstellerin, damals noch die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), hatte als Geschäftsmodell die Lagerung von möglichst viel Atommüll in Ahaus, damit lukrative Transportaufträge und Lagergebühren fällig wurden. Durch die Übernahme der Zwischenlager durch die Bundeseigene Gesellschaft zur Zwischenlagerung (BGZ) sollten eigentlich nur noch der reale Bedarf und die Vermeidung unnützer Transporte oberste Priorität haben. Unabhängig von der Frage der Neugenehmigung wurde auf dem Erörterungstermin durch die Betreiberseite bekannt gegeben, dass noch in diesem Jahr 100 Konrad V-Behälter im Rahmen der bestehenden Genehmigung nach Ahaus gebracht werden sollen: Aus den Atomkraftwerken Lingen alt und neu, Grohnde, Unterweser, Brokdorf, Biblis, Mülheim-Kärlich und Würgassen. Deren Verbringung nach Ahaus wäre zwar genehmigt, jedoch alles andere als vernünftig: Z.B. wurde im Mai 2019 im Atomkraftwerk Unterweser ein nagelneues Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll fertiggestellt. Auch andere Kraftwerke wie z.B. Würgassen, Biblis, Neckarwestheim und Philippsburg haben noch erhebliche Lagerkapazitäten. Ein Transport nach Ahaus wäre also eine völlig sinnlose Verschieberei, die keinerlei Sicherheitsgewinn mit sich brächte. Die BI sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG):
§ 8 Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung
(1) Wer eine Tätigkeit plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, jede unnötige Exposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden.
Wer diese unnützen Transporte genehmigt bzw. ermöglicht, belastet damit nicht nur Ahaus und das Münsterland, sondern fördert damit einen Rechtsbruch!

Neben der Lagerdauer, der Unsicherheit eines Endlagers und dem mangelhaft vorgetragenen Bedarf für diese Transporte stellten die Einwender noch weitere erhebliche Mängel auf Seiten der Genehmigungsbehörde und deren Fachberater fest:

Das Bundesumweltministerium hat gesetzliche Leitlinien zur Verpackung von Schwach- und mittelradioaktivem Atommüll veröffentlicht, in denen die Haltbarkeit dieser Verpackungen für nur 20 Jahre als hinreichend sicher definiert ist. Die Bez. Reg. Münster darf diese Leitlinien nicht ignorieren bzw. durch eine lapidare Erklärung zur längeren Haltbarkeit des Containments umgehen.

Außerdem zeigte sich, dass der Schutz vor Einwirkungen Dritter (SEWD – Schutz) für das TBL-A nicht auf dem Stand von Wissenschaft und Technik war. Selbst der TÜV-Fachberater der Bez. Reg. Münster waren nicht über die Gefahren moderner Drohnen, wie sie in der Nachbargemeinde Almelo (NL) gefertigt werden, informiert. Erschreckend war auch die Feststellung, dass es für eine derart brisante Atomanlage wie das TBL-A kein Überflugverbot gibt. Für die BI-Ahaus ist das ein weiterer Beweis für den zu lässigen Umgang mit Atommüll in Deutschland.

Die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ fordert daher:

  • Keine weiteren Transporte von schwach- und mittelradioaktivem Abfall nach Ahaus! Stattdessen Lagerung an den Orten der Entstehung dieses Mülls, bis ein Endlager zur Verfügung steht!
  • Keine Verlängerung der bestehenden Lagergenehmigung für völlig unüberschaubare Zeiträume! Verlängerung maximal 10 Jahre bis zum Jahr 2030!

 

An die
Bundesministerin für
Umwelt, Naturschutz und Nukleare Sicherheit
Frau Svenja Schulze
Stresemannstr. 128 – 30
10117 Berlin

vorab per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
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Betr.: Übergabe der „Ahauser Erklärung“
Bezug: Ihre mehrfach bekundete Ablehnung einer persönlichen Entgegennahme

Ahaus, den 14. Mai 2019

 

Sehr geehrte Frau Ministerin Schulze,

Ihre bisherige Weigerung, die Unterschriften von über 11.500 Menschen unter die „Ahauser Erklärung“ persönlich in Empfang zu nehmen, ist für uns nicht akzeptabel. Sie brüskieren damit nicht nur unsere Bürgerinitiative, sondern viele Menschen in unserer Region, auch die 44 Organisationen, die die Erklärung tragen und zu denen übrigens auch mehrere Ortsvereine Ihrer eigenen Partei gehören. Unsere Unzufriedenheit ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass Sie sich seit Ihrem Amtsantritt beharrlich jeglichem Dialog mit uns verweigern, um über die wachsenden Probleme der Zwischenlagerung von Atommüll in Ahaus und insbesondere der drohenden Transporte von Atommüll aus Jülich mit uns zu reden. Wir möchten Sie in dem Zusammenhang an folgende Tatbestände erinnern:

  • Am 2.2.2011 haben Sie in Ihrer damaligen Funktion als Wissenschaftsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen in einer Rede vor dem Landtag zum Umgang mit den Brennelementen des stillgelegten AVR in Jülich eindeutig Ihre Absicht bekundet, den Jülicher Atommüll nur noch einmal transportieren zu lassen, nämlich in ein Endlager. Seit Ihrem Amtsantritt als Bundesumweltministerin wollen Sie offenbar von Ihrer Erklärung nichts mehr wissen, vielmehr setzt sich Ihr Ministerium für den Transport der AVR-BE nach Ahaus ein.
  • Am 20.03.2018 haben wir Sie in einem Schreiben ausführlich über unsere Argumente, die gegen eine Verbringung der Brennelemente aus Jülich nach Ahaus sprechen, informiert. Auf unsere darin auch vorgetragene Bitte um ein Gespräch sind Sie ebenso wenig eingegangen wie auf unsere Sachargumente. Sie haben uns lediglich durch Ihre Staatssekretärin Schwarzelühr-Sutter für das Schreiben danken lassen, ohne in irgendeiner Weise auf die Sachargumente einzugehen. Lediglich die am schnellsten umzusetzende, nicht die bestmögliche Lösung für den Verbleib des Jülicher Atommülls sollte demnach umgesetzt werden. Wir bezweifeln, dass das auch die sicherste und die langfristig sinnvollste Lösung ist.
  • Daraufhin haben wir Ihnen am 28.05.2018 erneut geschrieben und zusätzliche Erläuterungen zu unserer Position gegeben. Auf unsere in diesem Schreiben erneut vorgetragene Bitte um ein Gespräch haben wir bis heute nicht einmal eine Antwort erhalten.
  • Im Herbst 2018 sind Sie von der Volkshochschule Ahaus-Vreden eingeladen worden, an einer Podiumsdiskussion teilzunehmen. Mit Schreiben vom 14. November haben Sie Ihre Teilnahme wegen „Terminverpflichtungen“ abgesagt, obwohl Sie den Termin für die Podiumsdiskussion hätten selbst festlegen können!
  • Stattdessen hat dann Ihr Staatssekretär Flasbarth an der Diskussion am 26.02.2019 teilgenommen. Es stellte sich heraus, dass er über die neueren Entwicklungen in Jülich gar nicht informiert war. Darüber hinaus hat er die Podiumsdiskussion vorzeitig wegen anderer Termine verlassen, so dass eine echte Diskussion mit ihm nicht möglich war.
  • Nun haben wir Sie mit Schreiben von 02.04.19 sowohl an Ihre Ministeriumsadresse in Berlin als auch an Ihr Abgeordnetenbüro in Münster um einen Termin für die Übergabe der Unterschriftenlisten unter die „Ahauser Erklärung“ gebeten. Auch das haben Sie mit dem fadenscheinigen Argument der „Terminschwierigkeiten“ abgelehnt. Fadenscheinig ist dies deshalb, weil es auch hier nicht um einen bestimmten Termin ging, sondern wie bei allen Anfragen davor Sie sich den Termin und die Gelegenheit selbst aussuchen hätten können. Angesichts der zahlreichen Termine, die Sie in den letzten Wochen im Münsterland wahrgenommen haben, hätte es da sicher bei gutem Willen Ihrerseits auch eine Möglichkeit zum Gespräch mit uns gegeben. Stattdessen setzen Sie Ihre Strategie der Gesprächsverweigerung ungebrochen fort.

Was ist der Hintergrund für Ihr Verhalten? Ist es Desinteresse oder mangelhaftes Fachwissen für dieses Problem, das die Menschen in Münster und im Münsterland seit vielen Jahren bedrängt? Ist es Feigheit, Ihren Positionswechsel in der Frage des Jülicher Atommülls vor den davon Betroffenen zu rechtfertigen? In beiden Fällen wäre es ein für eine Ministerin unverantwortliches Verhalten. Dies gilt umso mehr, da Sie als Abgeordnete aus dem Münsterland eigentlich für die Probleme der Region ein besonders offenes Ohr haben müssten. Die von Ihren Mitarbeiterinnen angebotene Annahme der Unterschriftenlisten durch Ihre Staatssekretärin in Berlin ist für uns auch deshalb keine akzeptable Alternative. Wir fordern Sie daher auf, uns endlich einen Termin für ein persönliches Gespräch und für die Übergabe der „Ahauser Erklärung“ anzubieten. Am liebsten wäre es uns, Sie würden endlich einmal selbst nach Ahaus kommen. Ein Treffen an einem anderen Ort im Münsterland wäre aber auch für uns akzeptabel.

Mit freundlichen Grüßen,

Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“

Burkhard Helling Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 02561/67581
Felix Ruwe Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 0171/7937926
Hartmut Liebermann Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 02561/961101

Nachtrag:
Wir haben alle Unterschriften digitalisiert und auf einer DVD gespeichert. Auch die Übernahme und die Mitnahme zu Ihrem Ministerium stellt damit keine unzumutbare Belastung dar.

Ahaus, den 23. Mai 2019

Presseinformation:

Einen außerordentlichen Stammtisch führt die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ am kommenden Montag durch. Einziges Thema ist die Vorbereitung des Erörterungstermins, der im Juni in Legden stattfinden soll. Die Bürgerinitiative lädt deshalb zu ihrem Stammtisch insbesondere alle Menschen ein, die im Februar einen Einspruch gegen die geplante Verlängerung der Lagerdauer für schwach- und mittelradioaktiven Müll unterzeichnet haben.

Treffpunkt ist am Montag, den 27. Mai, um 20 Uhr in der Gaststätte „Am Schulzenbusch“, Ahaus, Hof zum Ahaus 3.

Ahaus, den 19. Mai 2019

Pressemitteilung:

Seit ihrem Amtsantritt als Bundesumweltministerin versucht die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ Kontakt mit Frau Schulze aufzunehmen, um mit ihr über die Problematik der geplanten Atommüll-Transporte nach Ahaus zu sprechen. Insbesondere sollte es dabei um die geplanten 152 Transporte von Brennelementen aus Jülich nach Ahaus gehen. Unsere Bitten um einen Gesprächstermin wurden bisher regelmäßig abgelehnt oder einfach ignoriert.

Diese Verweigerungsstrategie hat jetzt einen neuen Höhepunkt erfahren: Die Bürgerinitiative wollte die „Ahauser Erklärung“, die von 44 Organisationen unterstützt wird und die in wenigen Monaten von über 11.500 Menschen unterschrieben worden war, Frau Schulze persönlich überreichen. Die Ahauser Erklärung wendet sich gegen die geplanten Atommüll-Transporte aus Garching und Jülich nach Ahaus sowie gegen die drohende Umwandlung des Ahauser Zwischen- in ein Endloslager. Eine persönliche Übernahme dieser Unterschriften hat die Ministerin aus „Termingründen“ verweigert – obwohl sie Ort und Zeitpunkt der Übergabe selbst hätte festlegen können!

“Wenn Frau Schulze in diesen Tagen genügend Zeit hat, um z.B. in Münster auf dem Dach der Landesbausparkasse die Aufstellung von drei Bienenstöcken ministeriell zu begleiten, so müssen wir sie deutlich an ihre Aufgaben im Bereich der nuklearen Sicherheit erinnern“, so Felix Ruwe von der BI „Kein Atommüll in Ahaus. „Offenbar ist Frau Schulze ihre eigene Positionsänderung peinlich: Als Ministerin des Landes NRW war sie vor 8 Jahren noch dafür eingetreten, dass der Müll aus Jülich solange dort bleibt, bis er in ein Endlager transportiert werden kann – jetzt hält ihr Ministerium den Transport nach Ahaus für die beste, weil vermeintlich am schnellsten zu realisierende Lösung. Die schnellste ist aber nicht die sicherste und langfristig beste Lösung“.

„Frau Schulze brüskiert damit nicht nur die Bürgerinitiative und die mehr als elftausend Menschen, die ihre Sorgen mit ihrer Unterschrift zum Ausdruck gebracht haben, sondern auch die 44 Organisationen, die hinter der Erklärung stehen. Darunter sind neben Umweltinitiativen auch Kirchengemeinden der Stadt Ahaus und Parteien, auch mehrere Ortsverbände von Frau Schulzes eigener Partei, der SPD“, so Hartmut Liebermann von der Bürgerinitiative.

„Mit ihrem Verhalten trägt Frau Schulze zur wachsenden Politikverdrossenheit bei. Wir haben sie daher in einem offenen Brief erneut aufgefordert, uns einen Gesprächstermin anzubieten“, ergänzt BI-Mitglied Burkhard Helling.

Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“

Ahaus, den 16. Mai 2019

Pressemitteilung:

Die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ ruft zur Teilnahme am „Sonntagsspaziergang gegen Atommüll“ auf. Treffpunkt ist am kommenden Sonntag, dem 19.05., um 14 Uhr im Stadtzentrum von Ahaus am „Mahner“. In mehreren Redebeiträgen soll über aktuelle Entwicklungen berichtet werden, von denen es wieder mal genug gibt: Der bevorstehende Erörterungstermin zur geplanten Verlängerung der Lagerfristen im Ahauser Atommüll-Lager bis 2057, die Weigerung der Bundesumweltministerin zur persönlichen Übernahme der Unterschriftenlisten mit der Ahauser Erklärung, aber auch die jüngsten Tricksereien aus Jülich zur Verwirrung der Öffentlichkeit. Die BI wird darüber informieren, wie sie mit diesen Herausforderungen umgehen will.

Ahaus, den 14. Mai 2019

Pressemitteilung:

In einer öffentlichen Bekanntmachung der Bezirksregierung Münster vom 10. Mai wurde ein öffentlicher Erörterungstermin angekündigt. Es soll dabei um den Antrag der BGZ gehen, die Lagerfrist für den schwach- und mittelradioaktiven Müll in Ahaus bis zum Jahr 2057 zu verlängern. Der Termin soll am 4. Juni 2019 um 10 Uhr beginnen – im Audimax des ‚Dorf Münsterland‘-Hotels in Legden – nicht in Ahaus!
Alle Menschen, die vor 3 Monaten einen Einspruch gegen dieses Vorhaben erhoben haben, sind teilnahmeberechtigt.

„Der Termin ist alles andere als bürgerfreundlich: Wer kann schon an einem Dienstagvormittag zu einer Erörterung kommen – die berufstätige Bevölkerung jedenfalls in der Regel nicht! Offenbar will die Bezirksregierung die Teilnehmerzahl so gering wie möglich halten“, kritisiert Hartmut Liebermann von der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“.

Die Bürgerinitiative ruft dennoch alle Unterzeichner und Unterzeichnerinnen, die es zeitlich ermöglichen können, zur Teilnahme auf. Zur Vorbereitung auf den Termin lädt die BI zu einem Treffen am Montag, dem 27. Mai, 20 Uhr, in der Gaststätte „Am Schulzenbusch“ ein. Um den bevorstehenden Termin wird es auch am kommenden Sonntagsspaziergang gehen, zu dem die BI ebenfalls einlädt: Er soll am kommenden Sonntag, dem 19. Mai, um 14 Uhr am „Mahner“ stattfinden.

 

Ergänzung 03. Juni 2019:

Erörterungstermin zum Antrag auf Verlängerung der Lagerdauer für schwach- und mittelradioaktiven Müll in Ahaus bis zum Jahr 2057

Beginn: Dienstag, 4. Juni, 10 Uhr, im Audimax des Dorfes Münsterland in Legden, Haidkamp 1

  • Einlass ist ab 9.00 Uhr
  • Teilnahmeberechtigt sind alle, die einen Einspruch unterschrieben haben, Personalausweis mitbringen!
  • Die genaue Tagesordnung findet sich unter www.brms.nrw.de/go/zwischenlager_ahaus.
    Dort gibt es auch andere Dokumente zum Termin.
  • Mittags etwa von 13 - 14 Uhr wird es eine Pause geben, es lohnt sich aber auch unbedingt noch, um 14 Uhr zu kommen: Dann soll die Erörterung der Einzeleinwendungen beginnen!
  • Auch wer keinen Einspruch unterschrieben hat, kann kommen: Wir können Vollmachten als Sachbeistände ausstellen!
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