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Stellungnahme der BI “Kein Atommüll in Ahaus” zur geplanten Langzeit-Lagerung von hochradioaktiven Brennelementen in Ahaus
Bestandsaufnahme: Das Scheitern jahrzehntelang verfolgter Konzepte
Seit Ende 2022 ist es amtlich: Die Suche nach einem tiefengeologischen Lager („Endlager“) für hochradioaktive Abfälle wird sich erheblich länger hinziehen als erwartet und als zunächst gesetzlich durch das Standortauswahlgesetz vorgesehen. Wie das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) damals mitgeteilt hat, wird ein Endlagerstandort nicht wie bisher geplant bis zum Jahr 2031 feststehen, sondern frühestens 2046, wenn nicht erst 2068. Im August 2024 hat sich das BASE noch einmal korrigiert: Jetzt geht man sogar davon aus, dass vor 2074 keine Entscheidung fallen wird!
Egal, ob 2068 oder 2074: Bis dann ein Endlager in Betrieb genommen werden kann und es schließlich mit den radioaktiven Abfällen gefüllt ist, werden weitere Jahrzehnte vergehen. Das heißt, dass wir mindestens bis gegen Ende dieses, wahrscheinlich sogar bis ins nächste Jahrhundert mit einer oder mehreren Formen der oberirdischen Lagerung von hochradioaktivem Atommüll zu tun haben werden. Auf der öffentlichen Sitzung im Ahauser Rathaus am 22.05.24 hat die BGZ dann auch öffentlich bekannt gegeben, was Ihre Pläne schon seit längerem sind: Rechtzeitig vor Ablauf der 40jährigen Genehmigung des Ahauser Zwischenlagers im Jahr 2036 wird sie einen Antrag stellen für eine „verlängerte Zwischenlagerung“.
Für die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ ist dies keine Überraschung: Bereits als die ersten Pläne für ein Atommüll-Zwischenlager in Ahaus bekannt wurden, im Jahr 1977, haben wir davor gewarnt, dass sich ein Zwischenlager in Ahaus zu einem Dauerlager entwickeln könnte, weil die Suche nach einem geeigneten Endlager nicht so einfach ist – trotz des damals gerade frisch ernannten geplanten Endlagerstandortes Gorleben: der wurde dann leider erst etliche Jahrzehnte später aufgegeben, obwohl es die wissenschaftlichen Bedenken dagegen schon Ende der 70er Jahre gab. Die drohende Entwicklung hin zu einem Dauerlager war einer der wesentlichen Gründe dafür, dass die BI sich von Anfang an gegen die Errichtung eines „Zwischenlagers“ in Ahaus gewandt hat . Von denjenigen, die damals in Ahaus selbst und auf Landes- oder Bundesebene den Bau des Zwischenlagers unterstützten, wurden diese Einwände nicht ernst genommen. Heute sehen wir, wer mit seinen Prognosen richtig lag.
Denn heute müssen wir feststellen: Alle bisherigen Planungen zum langfristig sicheren Umgang mit dem hochradioaktiven Atommüll sind gescheitert. Dies kann auch nicht einfach durch eine „verlängerte Zwischenlagerung“ repariert werden. Schon allein die Wortwahl widerspricht den gesetzlichen Vorgaben: Die Genehmigung für das jetzige Zwischenlager für hochradioaktive Abfälle in Ahaus endet im Jahr 2036. Für eine „Verlängerung“ müssen die Betreiber in jedem Fall einen kompletten Neuantrag für ein Lager stellen, das dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Sie müssen einen Scoping-Termin1 und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen. Ferner muss sich der Bundestag mit der geplanten weiteren Lagerung des hochradioaktiven Atommülls befassen und dieser Planung zustimmen. Auch die eingesetzten CASTOR-Behälter verlieren 40 Jahre nach ihrer Beladung die Zulassung (die ersten übrigens schon 2032): Neue technisch-wissenschaftlich belegbare Nachweise für eine längere Zulassung müssen erbracht werden.
Was ist die Position der Bürgerinitiative und was sind ihre Forderungen in dieser Situation?
- Es darf kein einfaches „Weiter so“ bzw. keine einfache Verlängerung der bestehenden Zwischenlagerung hochradioaktiven Atommülls in Ahaus nach dem Ablauf der bestehenden Genehmigungen im Jahr 2036 geben. Das gilt sowohl für das Lagergebäude als auch für die Atommüll-Behälter, von denen ein Teil die Genehmigung sogar schon 2032 verliert.
- Eine bloße Verschiebung des Atommülls an einen anderen Standort stellt allerdings auch keine Entsorgung dar und bringt nur zusätzliche Risiken beim Transport mit sich. Sie machte nur dann Sinn, wenn die Lagerung an einem qualitativ deutlich sichereren Standort möglich wäre. Wir haben nie Politik nach dem St. Florians-Prinzip betrieben. So haben wir zum Beispiel auch mit Erfolg Widerstand gegen die geplante Verlagerung der Brennelemente aus dem ehemaligen DDR-Forschungsreaktor Dresden-Rossendorf von Ahaus nach Majak/Russland geleistet.
- Einen Verzicht auf das St.Florians-Prinzip erwarten wir allerdings auch von anderen: Weitere Transporte von hochradioaktivem Atommüll nach Ahaus sind deshalb strikt zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für die Brennelemente aus dem stillgelegten AVR in Jülich und die Brennelemente aus dem Forschungsreaktor FRM II aus Garching bei München, der seit Jahren entgegen der Auflagen in der Betriebsgenehmigung mit hochangereichertem und damit potenziell waffenfähigen Uran betrieben wird. Deshalb begrüßen und unterstützen wir auch alle rechtlichen Schritte, die die Stadt Ahaus oder/und andere gegen solche Atommüll-Verschiebungen unternehmen.
- Die BI fordert nicht, die Endlagersuche so zu beschleunigen, dass ein Standort dafür doch noch bis 2031 gefunden wird: Sicherheit und Ergebnisoffenheit müssen hier unbedingt vor Schnelligkeit gehen. Politischer Druck auf die Sachverständigen ist unbedingt zu vermeiden. Allerdings erwarten wir regelmäßig Berichte über die erreichten Zwischenziele und die kontinuierliche Einbeziehung der Öffentlichkeit in den Fortgang der Auswahlprozesse.
Für die Planung einer Langzeit-Lagerung von hochradioaktivem Atommüll in Ahaus müssen jedoch bestimmte Kriterien unbedingt erfüllt werden:
- Es muss ein komplett neues Genehmigungsverfahren geben mit umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung und juristischen Einspruchsmöglichkeiten.
- Das Regelwerk für die Neu-Genehmigung und Sicherheitsüberprüfung des Langzeitlagers muss auf Basis des dann aktuellen Standes von Wissenschaft und Technik kontinuierlich aktualisiert werden. Eine Neugenehmigung muss auf maximal 20 Jahre befristet werden, um den dann jeweils geltenden Stand von Wissenschaft und Technik sicher zu stellen und rechtlich einfordern zu können.
- Die Sicherheitsnachweise für die Castor-Behälter dürfen nicht nur auf Berechnungen basieren. Es ist ein umfassendes Forschungsprogramm nötig, das das Verhalten aller infrage kommenden Behältertypen und ihres Inhalts über den absehbar langen Zeitraum untersucht. Das Forschungsprogramm der BGZ geht in die richtige Richtung, reicht aber nicht aus, da es z.B. nicht alle Brennelement- und Behältertypen berücksichtigt.
- Errichtung und Betrieb einer „Heißen Zelle“ dürfen in Ahaus auch für die Langzeitlagerung nicht genehmigt werden.
- Jedwede Reparatur defekter Behälter, die eine Behälteröffnung erforderlich macht, darf nicht in Ahaus erfolgen.
- Behälter mit beschädigtem Dichtungssystem und aufgeschweißtem Fügedeckel müssen zeitnah abtransportiert und an einem geeigneten Ort umgeladen werden in Behälter mit funktionierendem Doppeldeckel-Dichtungssystem.
- Für möglicherweise unumgängliche Abtransporte müssen Transportfahrzeuge für alle Behältertypen, auch solche mit aufgeschweißtem Fügedeckel, zur Verfügung stehen.
- Die Sicherungsnachweise gegenüber terroristischen und kriegerischen Angriffen müssen stets die aktuellen Waffensysteme und Cyberangriffsmöglichkeiten berücksichtigen.
- Die Sicherheits- und Sicherungsnachweise dürfen nicht nur auf die Behälter beschränkt werden: Auch das Gebäude muss einen Beitrag vor allem zur Sicherung leisten und den sich stetig ändernden Gefährdungsszenarien angepasst werden. Das ist bei dem bestehenden Lagergebäude in Ahaus bisher nicht der Fall. Insbesondere der obere Teil des Gebäudes ist völlig unzureichend ausgelegt: Die Wand- und Deckenstärke beträgt dort teilweise nur 20cm.
- Das bedeutet in der Konsequenz, dass wir einen Lagerneubau mit einer erheblich dickeren Wand- und Deckenstärke fordern, als sie bei der in Ahaus bestehenden Lagerhalle gegeben ist. Sie muss mindestens den Dimensionen des neuen Zwischenlagers in Lubmin – Wandstärke von 1,70m! - entsprechen. Als Alternative wäre auch eine oberflächennahe Lagerung in einem verbunkerten Gebäude unter der Erde denkbar, wie es auf dem NGB- Forum am 15.01.2018 von Bruno Thomauske vorgeschlagen worden war. Dieser Neubau muss rechtzeitig vor 2036 geplant und fertiggestellt sein.
- Solange es keine diesen Bedingungen entsprechende Neugenehmigung für das Brennelemente-Zwischenlager Ahaus (BZA) und kein Langzeit-Risikomanagement für die Atommüll-Behälter gibt, ist jede weitere Transport- und Einlagerungsgenehmigung in das Lager für uns inakzeptabel.
Ahaus, den 15. August 2024
1 Zur näheren Erläuterung des Begriffs vgl. z.B. https://de.wikipedia.org/wiki/Scoping
Mail-Aktion von ausgestrahlt.de: Personalisierter Musterbrief an Hendrik Wüst und/oder Mona Neubaur
Fordern auch Sie den Ministerpräsidenten Hendrik Wüst (CDU) und die Chefin der NRW-Atomaufsicht, Wirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne), auf, die Räumungsverfügung für das Jülicher Zwischenlager auszusetzen und 152 überflüssige Castortransporte zu verhindern.
Unter der Adresse https://www.ausgestrahlt.de/themen/atommuell/hochradioaktiv/zwischenlagerung/castortransporte-vom-zwischenlager-julich-nach-ahaus/raumungsverfugung-aussetzen-fur-ein-zwischenlager-julich/ bietet ausgestrahlt.de den Service, einen personalisierten Musterbrief an Hendrik Wüst und/oder Mona Neubaur zu schicken.
Lesenswertes
Aktion: "Ahauser Erklärung"
Besuchen Sie die Website der "Ahauser Erklärung".
Die Unterschriftensammlung ist am 10. April abgeschlossen worden.
Die Listen sind am 24. August 2019 an die Bundesumweltministerin Schulze übergeben worden.
Bürozeiten:
MI.: 17.00 - 18.00 Uhr
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Atommüll-Transporte stoppen: Petition von ausgestrahlt.de gegen Atommüll-Transporte von Jülich nach Ahaus
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Plattform für Veränderung
Aktion "Lieferstopp für Risikoreaktoren"
Am 15. März 2018 ist die Aktion „Lieferstopp für Risikoreaktoren“ des Umweltinstituts München e. V. online gegangen und wird per Newsletter beworben. Bereits über 27.000 Personen haben an der Aktion teilgenommen.