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Brief an die Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Mona Neubaur
An die
Ministerin für Wirtschaft,
Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Frau Mona Neubaur
Ahaus, den 9.11.2022
Sehr geehrte Frau Ministerin,
Ihrer Koalitionsvereinbarung vom Juni diesen Jahres zufolge will sich die Landesregierung für eine Minimierung von Atomtransporten einsetzen. Insbesondere will sie die Option des Neubaus eines Zwischenlagers in Jülich für die ausgedienten Brennelemente (BE) des stillgelegten AVR vorantreiben. Wir haben diese Vereinbarungen begrüßt, da damit die anderen Optionen (Transport nach Ahaus oder gar in die USA) überflüssig würden.
In der Zwischenzeit sind jedoch einige Verlautbarungen bekannt geworden, die bei uns für Unruhe sorgen und Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Koalitionsvertrages aufkommen lassen:
- Zwar ist die Option des Exports von AVR-BE in die USA mittlerweile auch von Seiten der JEN aufgegeben worden. Das begrüßen wir ausdrücklich. Jedoch wollen die beteiligten Bundesbehörden die Verbringung des Jülicher Atommülls nach Ahaus durchsetzen, da dies die billigere und zudem schneller umzusetzende Variante gegenüber einem Neubau in Jülich sei – so in einem Bericht vom 20. September an den Haushaltsausschuss des Bundestages (vgl. dazu z.B. „Aachener Zeitung“, 06.10. und 08.10.22). Mit dem Transport nach Ahaus wird demnach schon ab 2024 gerechnet; die Option eines Neubaus in Jülich solle dann „so bald wie möglich“ gestrichen werden.
Diese Auffassung ist aus unserer Sicht äußerst kurzsichtig. Was die zeitliche Dimension angeht, lässt sie außer Acht, dass die Einlagerung der AVR-BE in Ahaus beklagt wird und der Ausgang dieses Verfahrens zumindest offen ist. Außerdem scheinen uns die von Jülicher Seite immer wieder vorgetragenen 10 Jahre, die ein Neubau in Jülich mindestens dauern würde, deutlich übertrieben zu sein. Sie kommen allenfalls zustande, wenn man die schon jahrelang andauernde Verzögerungstaktik des FZJ in die Rechnung mit einbezieht. Und was die Kosten anbetrifft: Ein Transport nach Ahaus wäre vielleicht billiger als ein Neubau in Jülich. Jedoch wird bei dieser Rechnung völlig außer Acht gelassen, dass auch nach einer eventuellen Verbringung der AVR-BE nach Ahaus FZJ/JEN Eigentümer und für die BE verantwortlich bleiben. Diese müssen vor einer späteren Endlagerung konditioniert werden. Das könnte aber nicht in Ahaus erfolgen, weshalb zumindest weitere Transporte in der Zukunft nötig wären. Zudem muss für diese Konditionierung ein entsprechendes Verfahren erst entwickelt werden. Und dafür ist ebenfalls das FZJ verantwortlich. Beim Besuch des NBG in Ahaus bestätigte die BGZ ausdrücklich, dass sie nur für die endlagergerechte Konditionierung von Brennelementen aus Leistungsreaktoren zuständig ist, nicht für die Kugel-BE des AVR. D.h. Jülich ist in jedem Fall für die endlagergerechte Konditionierung und Verpackung der Kugel-BE verantwortlich!
Diese Verantwortung besteht unseres Erachtens nicht nur in rechtlichem, sondern auch im ethischen Sinne: Verantwortungsbewusste Wissenschaft muss für die Folgen ihrer Tätigkeit selbst gerade stehen und darf sich dem nicht durch Abtransporte entledigen, nach dem Motto „Aus den Augen, aus dem Sinn“. Dies alles spricht aus unserer Sicht eindeutig dafür, dass die AVR-BE in Jülich bleiben und sich FZJ/JEN dort ihrer Verantwortung stellen. Wir bitten Sie daher dringend darum, alles in Ihrer Möglichkeit stehende zu tun, um die Absichtserklärung aus Ihrer Koalitionsvereinbarung umzusetzen! Das Land NRW hat entscheidenden Einfluss auf den weiteren Verbleib der Jülicher Brennelemente, die jahrelange Verweigerungshaltung des FZJ bezüglich eines Lagerneubaus am Ort darf nicht zum Erfolg führen! - Ein weiterer drohender Transport macht uns Sorge: Bekanntlich besteht auch die Absicht, die Brennelemente aus dem FRM II in Garching nach Ahaus zu bringen. Wir wissen, dass die NRW- Landesregierung dabei nicht dieselben Kompetenzen hat wie bei den AVR-BE aus Jülich. Beunruhigt hat uns jedoch die in Zusammenhang mit den FRM II-BE von Ihrer Staatssekretärin Dr. Krebs während der NBG-Tagung am 13./14.09. in Ahaus getroffene Aussage, dass getroffene Abmachungen eingehalten werden müssen. Sie bezog sich dabei offenkundig auf in früheren Jahren getroffenen politischen Vereinbarungen, die BE aus Forschungsreaktoren in Ahaus zu lagern, und auf Verträge, die die TU München mit den Betreibern des Lagers in Ahaus geschlossen hat. Dabei ist aber zumindest zu berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt dieser Vereinbarungen und Verträge von ganz anderen Umständen ausgegangen werden konnte und musste: Laut Betriebsgenehmigung von 2003 waren bekanntlich die Betreiber des FRM II verpflichtet, den Reaktor spätestens bis 2010 auf niedriger angereichertes Uran umzustellen. Diese Auflage wurde aber nicht eingehalten. Auch eine Verlängerung der Umstellungsfrist bis 2018 blieb ohne Folgen. Dennoch wird der Reaktor weiter betrieben. Weder die Betreiber noch die bayrische Landesregierung als für die Aufsicht zuständige Instanz hat sich also an bindende Abmachungen gehalten. Von daher kann im Zusammenhang mit den beabsichtigten Transporten nach Ahaus nicht die Einhaltung von Vereinbarungen reklamiert werden. Eher umgekehrt wird ein Schuh daraus: Wegen der Nichteinhaltung der Betriebsbestimmungen (3. TEG) für den FRM II müsste nicht nur der Betrieb des Reaktors, sondern auch die Entsorgung seiner Brennelemente neu bewertet werden. Dabei gilt für die dasselbe wie für die Jülicher AVR-BE: Sie sind nicht endlagerfähig, sie müssen vorher abgereichert und konditioniert werden. Auch dafür existiert bisher kein Verfahren. Zuständig dafür ist die TU München, und deshalb sollten die BE auch ortsnah dort gelagert werden. Der technische Direktor des FRM II, Dr. A. Pichlmaier, hat übrigens im Gespräch mit uns während der NBG-Tagung in Ahaus in aller Offenheit dargelegt, dass aus seiner Sicht eine ortsnahe Lagerung der FRM II-BE, z.B. beim AKW Isar II, durchaus sinnvoll wäre. Eine Transitgenehmigung durch viele Bundesländer sei zudem nur sehr schwer zu erhalten. Wir bitten Sie daher, sehr geehrte Frau Ministerin, auch bezüglich der FRM II-BE darum, sich für die Realisierung der im Koalitionsvertrag verankerten Absicht, Atomtransporte möglichst zu verhindern, einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Liebermann
Felix Ruwe
Sprecher der BI-Ahaus
Gemeinsame Pressemitteilung: Atommüllzwischenlager – die Zeit läuft
Homepage: www.bi-ahaus.de | www.facebook.com/biahaus | E-Mail:
Rosenstr. 20 - 29439 Lüchow - Tel.: 05841 4684
Homepage: www.bi-luechow-dannenberg.de | E-Mail:
Atommüllzwischenlager – die Zeit läuft
Die Zwischenlager für Atommüll in Deutschland sind in die Jahre gekommen. Die genehmigte Lagerzeit endet 40 Jahre nach der ersten Einlagerung von Atommüll. Auch der CASTOR als Lager- und Transportbehälter für den Atommüll verliert seine Genehmigung 40 Jahre nach der Beladung.
Beide Fristen sind in Gorleben und Ahaus in Kürze erreicht und die Bürgerinitiativen in Ahaus und Gorleben vermissen ein tragfähiges Lager- und Behälterkonzept für die nächsten 80-100 Jahre. In der Kritik steht vor allem das Forschungskonzept der bundeseigenen Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ), die für die Zwischenlager zuständig ist.
Mit dem „Forschungsprogramm“ solle zunächst nur eine Strategie zur Erlangung der Verlängerungsgenehmigungen entwickelt werden, kritisiert Felix Ruwe für die BI Kein Atommüll in Ahaus: „Die BGZ spricht immer nur von "Verlängerter Zwischenlagerung" und suggeriert schon mit diesem Begriff, dass es aus ihrer Sicht nur um eine Verlängerung des bestehenden Lagerkonzepts mit ein paar kleinen Ergänzungen, Veränderungen und zusätzlichen Überprüfungen geht.“
„Das Forschungsprogramm greift viel zu kurz“, sekundiert Wolfgang Ehmke, der Sprecher der BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI). Im Kern beschränke sich die BGZ darauf, die Haltbarkeit der Deckeldichtungen zu untersuchen.“ Weitgehend außer Acht gelassen werde die Sicherung der Zwischenlager, da gehe es um Unglücksfälle oder Angriffe auf die Lagerstätten, also auch um die Wandstärken in Ahaus und Gorleben.
Die BIs verweisen in diesem Zusammenhang auf das Forschungsprojekt ENTRIA, das sich ausführlich mit der mangelhaften Haltbarkeit von Zwischenlagern befasste. Auf unterschiedlichen Fachtagungen wurde mehrfach angeregt, ein oberflächennahes Zwischenlager zu bauen, welches wesentlich mehr Sicherheit für die nächsten 100 Jahre bietet, wie das gerade am Standort Lubmin/Greifswald geplant ist. Allerdings ist die BGZ dort nicht die Betreiberin.
Die BIs zitieren die ENTRIA- Empfehlung: „Für zukünftige Genehmigungen (die gemäß (Entsorgungskommission, ESK 2015) eine Neugenehmigung und keine Verlängerung bestehender Genehmigungen darstellen) ist dabei erneut zu prüfen, ob die bestehenden Gebäude einen ausreichenden Beitrag zu der gemäß AtG nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Vorsorge gegen Schäden leisten. Hierfür wird der vor Ablauf der Genehmigungsfristen erreichte Stand von Wissenschaft und Technik heranzuziehen sein.“
Die beiden Bürgerinitiativen haben ihre umfassende Kritik jetzt direkt an die BGZ übermittelt und erwarten eine Stellungnahme: „Wir hoffen auch auf Unterstützung der Bürgermeister:innen der 16 Zwischenlagerstandorte, die wir in Kenntnis gesetzt haben. Die Zeit läuft!“
https://www.bi-luechow-dannenberg.de/2022/10/25/atommuellzwischenlager-die-zeit-laeuft/
Kritik der Bürgerinitiativen an dem Forschungsprogramm der Bundesgesellschaft Zwischenlagerung:
Zwischen Zwischen- und Endlagerung
- Die Zeit läuft
Die Zwischenlager für Atommüll in Deutschland sind in die Jahre gekommen. Die genehmigte Lagerzeit endet 40 Jahre nach der ersten Einlagerung von Atommüll. Auch der CASTOR als Lager- und Transportbehälter für den Atommüll verliert seine Genehmigung 40 Jahre nach der Beladung. Beide Fristen sind in Gorleben und Ahaus in Kürze erreicht und wir vermissen ein Lager- und Behälterkonzept für die nächsten 80-100 Jahre.
Werner Kolhoff / Bis das neue Endlager etwa ab 2050 fertig ist, soll der Atom-Müll in den 16 Zwischenlagern bleiben. Die erste Genehmigung läuft aber schon 2032 aus. Muss es für sie neue Genehmigungsverfahren geben?
TÖPFER / Jedenfalls kann man sie nicht einfach auf unbestimmte Zeit verlängern. Die Anwohner der Zwischenlager müssen das Vertrauen haben, dass eine ernsthafte Endlagersuche stattfindet und dass die Zwischenlager nicht einfach endlos weiterbetrieben werden. Die Frage, wie wir mit den Zwischenlagern umgehen, ist auch wichtig für die Glaubwürdigkeit der Entscheidung für ein Endlager. Deshalb muss man auch bei den Zwischenlagern die Bürger einbeziehen.
https://www.saarbruecker-zeitung.de/politik/themen/streitfrei-wird-das-nicht-abgehen_aid-22651167
Auszug - Interview mit Klaus Töpfer / „Streitfrei wird das nicht abgehen“ / 14. Mai 2018
Einige Politiker/innen und Behördenvertreter/innen argumentieren oberflächlich mit der Behauptung, dass die „40 Jahre“ nur eine politische Zahl waren. Dem gegenüber steht die eindeutige Aussage des ehemaligen Chefs des Öko-Institut und langjährigen Vorsitzenden der Reaktor-Sicherheitskommission (RSK) Michael Sailer: „Ja, die 40 Jahre waren eine Vorgabe der Politik, um den Standortgemeinden von Zwischenlagern zu signalisieren, dass es sich nicht um verdeckte Endlager handelt. Wir (die RSK) haben diese 40 Jahre aufgegriffen, technisch und wissenschaftlich bewertet und keiner der Kommission hat für 60 Jahre unterschrieben! Keiner weiß, wie es in den Behältern aussieht und keiner kennt den Zustand der eingelagerten Brennelemente!“ (so auf der Tagung der evangelischen Akademie am 02.06.2018 in Loccum).
Das Forschungsprogramm der BGZ
Die bundeseigene Gesellschaft für Zwischenlagerung (BGZ) hat nun ein Forschungsprogramm vorlegt. https://bgz.de/forschungsprogramm/ Obwohl im Jahr 2034 die Genehmigungen für Gorleben und 2036 für Ahaus enden, erschrickt man, wenn auf Seite 4 des Forschungsprogramms der BGZ folgender lapidarer Satz erscheint:
„Das hier entwickelte Forschungsprogramm zeigt den dazu notwendigen Forschungsbedarf auf und gibt einen Überblick über die Forschungsstrategie und -aktivitäten der BGZ. Das Forschungsprogramm wird laufend fortgeschrieben und aktualisiert und an den sich weiterentwickelnden Stand von Wissenschaft und Technik angepasst."
D.h. Mit dem „Forschungsprogramm“ soll zunächst nur eine Strategie zur Erlangung der Verlängerungsgenehmigungen entwickelt werden!
Die BGZ konzentriert sich dabei in erster Linie auf die Sicherheit der ZL, die Sicherung der Anlagen spielt dabei eine völlig untergeordnete, letztlich mit Blick auf die verlängerte Zwischenlagerung gar keine Rolle.
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Sicherheit des Lagers
Atommüllbehälter und deren langfristige Sicherheit
Sowohl eine Verlängerung der geltenden Genehmigungen nach § 6 AtG an sich als auch eine Verlängerung der Aufbewahrungszeit der Kernbrennstoffe in den einzelnen Behältern bedürfen eines Genehmigungsverfahrens, in dem alle Nachweise neu geprüft und bewertet werden.
Voraussetzung für eine Genehmigung ist, dass der Antragsteller erfolgreich nachweisen kann, dass die bestrahlten Kernbrennstoffe in den einzelnen Behältern auch über die bisher genehmigte Aufbewahrungszeit hinaus sicher aufbewahrt werden können. Die Betreiber der Zwischenlager sind verpflichtet, sich spätestens acht Jahre vor Ablauf der Genehmigung schriftlich über ihre Vorhaben zu äußern, in Einzelfällen spätestens sechs Jahre vor Ablauf. 2034 läuft die erste Zwischenlager-Genehmigung aus, ab 2028 müssen die Betreiber also Pläne zum weiteren Umgang vorlegen.
Aktuelle Probleme und Gefahren bei deutschen Zwischenlagern für hoch-radioaktive Abfälle / Studie von Diplom-Physikerin Oda Becker im Auftrag des BUND. September 2020 / Seite 37
So, wie auf einer Sitzung des Fachausschusses Atom der KT Lüchow-Dannenberg und auch im Rat der Stadt Ahaus vorgetragen, sollen die Behälter nur von außen begutachtet / „durchleuchtet“ werden, um hinreichende Sicherheit für die nächsten 50+X Jahre nachzuweisen. Nun gibt es aber vor allem im Bereich der Metallurgie bewährte Prüfverfahren, die aber nicht zerstörungsfrei sind.
Nach Ansicht vieler Sachkundiger müssen exemplarische Untersuchungen an Behältern, Dichtungen und Hüllrohren der Brennelemente durchgeführt werden. Alle diese Materialien unterliegen einer besonderen Belastung durch die radioaktive Strahlung, die nicht durch Modellrechnungen ersetzt werden kann.
Vgl.: Atomkraft: Messmethode zeigt verborgene Material-Schäden https://www.scinexx.de/news/energie/atomkraft-messmethode-zeigt-verborgene-material-schaeden/ Massachusetts Institute of Technology 10. August 2022
Obwohl mit dieser Methode eigentlich der Nachweis von Störstellen in älteren AKW’s nachgewiesen werden soll, ist diese Art der Messung sicherlich auf CASTOR-Behälter übertragbar.
Die BGZ konzentriert sich allein auf die Dichtungen. Halten diese, so ist die Sicherheit gegeben.
Korrosionsprüfungen
„Wissen über die langfristige Beständigkeit von Werkstoffen erhält man durch vielfältige, teilweise genormte Prüfungen. Die Untersuchungsbedingungen sollen den Verhältnissen im Betrieb möglichst genau nachempfunden sein. Das gilt für den Werkstoff, vor allem aber für Zusammensetzung und Temperatur des Prüfmediums. Problematisch ist die Prüfdauer, denn viele aus den Ergebnissen abgeleitete Vorhersagen sollen über Jahre, Jahrzehnte und – beispielsweise bei der Endlagerung radioaktiver Abfälle – sogar über Jahrhunderte gültig sein.“
Aus: Spektrum der Wissenschaft 7 / 1998, Seite 96 ff
© Spektrum der Wissenschaft Verlagsgesellschaft mbH
Wenn wir die Fachliteratur zu Metallprüfungen lesen, so vermissen wir im Forschungsprogramm der BGZ jegliche Auflistung von Prüfprozessen verbunden mit dem Nachweis sicherer Vorhersagen für die kommenden Jahrzehnte.
Das „Forschungsprogramm“ der BGZ ist wegen Zeitmangel wenig hilfreich! Offensichtlich ist nicht vorgesehen, „Proben“ zu ziehen, also bei Behälter mit Brennelementen aus DWR, LWR und Forschungsreaktoren in einer Forschungsanlage mit heißer Zelle wie in Studvik (Schweden) oder Cadarache (Frankreich) zu öffnen und z.B. den Zustand der Hüllrohre etc. zu untersuchen. Noch einmal sei auf das ENTRIA-Buch verwiesen, den Untersuchungsumfang beschreibt dort Ansgar Köhler (S. 51 ff).
Dass Behälter mit verglasten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung keine Probleme machen würden, so die Ausführungen von Klaus-Jürgen Brammer (BGZ) auf der Infoveranstaltung der BGZ in Lüchow, muss wissenschaftlich belegt werden, auf Zuruf reicht das nicht. https://www.luechow-dannenberg.de/desktopdefault.aspx/tabid-161/173_read-10953/
Zur Bausubstanz der ZL
Betonbauwerke unterliegen Alterungsprozessen, die im Allgemeinen schlecht vorhergesagt werden können! Vgl. Rheinbrücken, die über Nacht ihre Tragfähigkeit eingebüßt haben, Autobahnbrücken, die urplötzlich nicht mehr genutzt werden dürfen, Bahnschwellen in Bayern, derentwegen es zu tödlichen Bahnunglücken kam.
Das Forschungsprojekt „ENTRIA“ befasste sich ausführlich mit der mangelhaften Haltbarkeit von Zwischenlagern. Auf unterschiedlichen Fachtagungen wurde mehrfach angeregt, ein oberflächennahes Zwischenlager zu bauen, welches wesentlich mehr Sicherheit für die nächsten 100 Jahre bietet.
„Für zukünftige Genehmigungen (die gemäß (ESK 2015) eine Neugenehmigung und keine Verlängerung bestehender Genehmigungen darstellen) ist dabei erneut zu prüfen, ob die bestehenden Gebäude einen ausreichenden Beitrag zu der gemäß AtG nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Vorsorge gegen Schäden leisten. Hierfür wird der vor Ablauf der Genehmigungsfristen erreichte Stand von Wissenschaft und Technik heranzuziehen sein.“
Projektnummer 94866 Gutachterliche Stellungnahme zu wichtigen sicherheitstechnischen Aspekten der Zwischenlagerung hoch radioaktiver Abfälle von Stefan Alt Beate Kallenbach-Herbert Julia Neles Öko-Institut e.V. 64295 Darmstadt / Im Auftrag des Umweltbundesamtes Abschlussdatum [20/12/2017] / Seite 53
Alle Fragen zum „Alterungsmanagement“, die im gleichen Buch in den Beiträgen von Dennis Köhnke (S. 71ff) und Manuel Reichardt (S.89 ff) fundierte gestellt werden, bleiben im BGZ-Forschungsprogramm außen vor. - Sicherung der Anlagen
Die Sicherheit gem. SEWD (Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter) ist für Normalbürger nicht mehr einklagbar. Auch als im Rat der Stadt Ahaus der Bereich nur annäherungsweise hinterfragt wurde, blockten die BGZ-Vertreter derartige Fragen sofort ab. Die Begründung lautete: „Das ist möglicherweise ein Verteidigungsfall, für den wir nicht zuständig sind.“
Informationsveranstaltung zum BGZ-Forschungsprogramm in Ahaus 16.05.2022
Dass die Wandstärke der Lagerstätten eine Rolle bei der Sicherung der ZL spielt, wird bestritten. Das Bundesamt für die Sicherheit kerntechnischer Entsorgung (BASE) sekundiert, auf die Wandstärke käme es nicht an. https://www.base.bund.de/SharedDocs/Faktencheck/BASE/DE/zwischenlager-mauern.html
Somit bleibt unerklärlich, was eigentlich auf der Hand liegt, dass es im Zuge der Neubauten der ZL deutlich größere Wandstärken als bei der ersten Zwischenlagergeneration wie in Gorleben und Ahaus (baugleich) gab: dort sind es 50/20 Zentimeter, beim WTI-Konzept 70 bis 85/55 Zentimeter, bei den Steag-ZL 120 Zentimeter und in Lubmin/Greifswald wurde mit dem ESTRAL-Konzept ein monolithischer Neubau mit 160 Zentimeter rundum beantragt.
Eine umfassende Kritik am BASE-Faktencheck lesen Sie hier: https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/atomkraft/atomkraft_BASK_Stellungnahme_Zwischenlager-Mauern.pdf
Das Konzept ESTRAL finden Sie hier: https://www.ewn-gmbh.de/projekte/estral
Das gleiche BASE räumt aber ein, dass ZL bei SEWD und im Falle kriegerischer Auseinandersetzungen vulnerable Anlagen sind:
„Auch wenn es derzeit – insbesondere in Bezug auf die trockene Zwischenlagerung hochradioaktiver Abfälle in Transport- und Lagerbehältern – keine Hinweise darauf gibt, dass eine verlängerte Zwischenlagerung sicherheitstechnisch nicht möglich ist, so ist die Berücksichtigung dieser Fragestellung von erheblichem Einfluss für den Entsorgungspfad, da die Zwischenlagerung die Überbrückung des Zeitraumes bis zur Endlagerung sicherstellen muss. Im Sinne des Restrisikos kann nicht ausgeschlossen werden, dass es durch Stör- und Unfälle bzw. durch sonstige Einwirkung Dritter (z. B. terroristische Angriffe) beim Betrieb von Zwischenlagern zu unkontrollierten Freisetzungen radioaktiver Stoffe und somit zu erheblichen Umweltauswirkungen kommen kann. Eine ganzheitliche Bewertung der Kernenergienutzung muss daher auch eine Risikobewertung hinsichtlich dieser Ereignisse umfassen. Festzuhalten ist, dass die Abschätzung des Risikos von SEWD maßgeblich vom Willen Dritter und deren krimineller Energie abhängig ist. Dieses Willenselement führt dazu, dass die Bestimmung eines Risikos der Bevölkerung infolge von SEWD grundlegend anders als im Gebiet der Sicherheit ausgestaltet ist. Während im Bereich der Sicherheit den zu unterstellenden Störfallszenarien technisch-wissenschaftliche Erkenntnisse zugrunde liegen, entzieht sich im Bereich der Sicherung die Ermittlung von Szenarien, die dem Schutz einer kerntechnischen Anlage oder Einrichtung gegen SEWD zugrunde gelegt sind, einer technisch-naturwissenschaftlichen Deduktion. Die Ermittlung von zu unterstellenden SEWD-Szenarien basiert vielmehr auf fachlichen Wertungen der zuständigen Behörden auf Basis objektiver Erkenntnisse. Die diesbezüglichen Betrachtungen werden in stetig zu aktualisierende Einschätzungen zur aktuellen Gefahrenlage übersetzt (BMU, 2012). Gerade im Bereich der Zwischenlagerung bedeutet dies aufgrund der in diesem Fall notwendigen langjährigen Lagerung, dass nur in begrenztem Maßstab Aussagen über die zukünftige Wirksamkeit von Sicherungsmaßnahmen und damit zu einem Aspekt des Strahlenschutzes getroffen werden können. Zwar wird durch internationale Vereinbarungen und Anforderungen (CPPNM, IAEA Security Series) aktuell ein Rahmen definiert, jedoch ist davon auszugehen, dass nur bei einer kontinuierlichen sowie anlassbezogenen Überprüfung der Gefahrenlage und einer ggf. daraus resultierenden Anpassung/Optimierung von bestehenden Sicherungsmaßnahmen eine dauerhafte Sicherung garantiert werden kann. Mit absoluter Sicherheit kann auch hier der großflächige Austrag von radioaktiven Stoffen nicht ausgeschlossen werden, der mit den oben genannten weitreichenden Konsequenzen einhergehen würde.“
https://www.base.bund.de/SharedDocs/Downloads/BASE/DE/berichte/2021-06-30_base-fachstellungnahme-jrc-bericht.pdf.pdf;jsessionid=CCD2C287BD5FB9BBACED9CD5EF1FDC38.2_cid339?__blob=publicationFile&v=6
Die BGZ, so unsere Einschätzung, legt es mit ihrem Forschungsprogramm aber darauf an, die Fragen der Sicherung der bestehenden ZL außen vor zu lassen. Die „Härtung“ durch den Bau einer – 10 Meter hohen – zusätzlichen Mauer will sie uns als Antwort auf die vielen ungeklärten Fragen verkaufen.
https://www.bi-luechow-dannenberg.de/2022/05/25/mauer-ums-zwischenlager-gorleben-nur-stueckwerk/ -
Klagemöglichkeiten
Das geänderte AtG, demnach Bürger nicht mehr wegen mangelhafter Sicherung gegen die „Einwirkungen Dritter“ klagen dürfen und die Rechtsform der BGZ, die ja nur eine GmbH ist, bilden für uns eine unheimliche Allianz! – Es gibt keine ausreichende Haftung und keine Klagemöglichkeit, wenn es um die SEWD geht!
https://www.luther-lawfirm.com/newsroom/pressemitteilungen/detail/bundestag-beschliesst-17-novelle-des-atomgesetzes-regelungen-zur-nukleare-sicherung-terrorschutz-konkretisiert-streit-um-gerichtliche-ueberpruefbarkeit-von-schutzmassnah-men-bleibt
Das gilt es dringend zu überprüfen. Vorschläge für einen möglichen Umgang mit diesem sensiblen Bereich, der trotzdem eine Kontrolle durch die Öffentlichkeit ermöglicht, findet man in der oben angeführten Stellungnahme des BUND. -
Ausblick
Die BGZ spricht immer nur von "Verlängerter Zwischenlagerung" und suggeriert schon mit diesem Begriff, dass es aus ihrer Sicht nur um eine Verlängerung des bestehenden Lagerkonzepts mit ein paar kleinen Ergänzungen/Veränderungen/zusätzlichen Überprüfungen geht.
Tatsache ist aber, dass wir von Lagerzeiten sprechen, die die 40 Jahre nicht nur um ein paar Jahre überschreiten, sondern die viele Jahrzehnte betragen dürften, vermutlich mehr als nochmal 40 Jahre, nämlich bis ins nächste Jahrhundert. Diese Lagerzeiten haben ganz andere Dimensionen, die es verbieten, dabei nur einfach von "Verlängerter Zwischenlagerung" zu sprechen. Auch in der Terminologie der IAEA wird der Begriff Zwischenlagerung ("Interim storage") nur für einen Zeitraum von 50 Jahren verwendet, darüber hinaus gehende Fristen werden als "Long term storage" bezeichnet (übrigens auch das nur bis 100 Jahre!):
https://translate.google.com/website?sl=en&tl=de&hl=de&prev=search&u=http://www-pub.iaea.org/MTCD/Publications/PDF/P1882_web.pdf, dort Annex I, S.95
Angesichts dieser Dimensionen müsste darüber nachgedacht werden, ob nicht viel grundsätzlicher über neue Konzepte der Lagerung nachgedacht werden muss (z.B. über eine oberflächennahe unterirdische Lagerung in gebunkerten Gebäuden).
Wir vermissen einen Zeitplan, in dem echte Prüfungsergebnisse, ein Termin für die UVP und ein verbindlicher Termin für eine Neugenehmigung vorgestellt werden. -
Partizipation
Wiederholt wurde von uns vorgetragen, dass die Debatte um lange Lagerzeiten und die Vorbereitung neuer Genehmigungsverfahren von der interessierten Öffentlichkeit begleitet werden muss. Gelegentliche Workshops ersetzen nicht die kontinuierliche Begleitung. Die ASKETA – Treffen, die Diskussionsplattform zwischen Bürgermeistern der Kommunen mit kerntechnischen Anlagen, schließen Umweltverbände und -initiativen aus. Treffen im Jahresrhythmus reichen zudem nicht aus.
Sehr früh hatte das Nationale Begleitgremium Vorschläge unterbreitet,
https://www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Artikel/DE/Veranstaltungen_Workshops/2018/Workshop_Zwischenlager_13-01-2018.html
wie der Diskurs gestaltet werden könnte. Doch diese Gedankenspiele und Vorschläge versandeten bisher.
Wir fordern nach wie vor eine verbindliche und kontinuierliche Form der Mitwirkung in Anlehnung an das Endlagersuchverfahren und die Rolle, die der Zivilgesellschaft dabei zufallen müsste.
Offener Brief an die Ahauser Bürgermeisterin
An die
Bürgermeisterin
der Stadt Ahaus
Frau Karola Voß
Ahaus, den 04.10.2022
Betr.: Langzeitlagerung von Atommüll
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
einer Pressenotiz (MLZ 29.09.22) entnahmen wir, dass sich letzte Woche die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Standortgemeinden von Atommüll-Zwischenlagern in Ahaus getroffen haben. In der Pressemeldung ist davon die Rede, dass dabei die „verlängerte Zwischenlagerung“ diskutiert worden sei, für die Sie „höchstmögliche Sicherheitsstandards“ gewährleistet sehen wollen.
Diese Meldung hat uns beunruhigt. Zwar ist mittlerweile jedem, der sich mit der Atommüll-Problematik in Deutschland befasst, klar, dass nach Beendigung der genehmigten Zwischenlagerfristen noch lange kein Endlager zur Verfügung steht: Die 40 Jahre, für die die Zwischenlager genehmigt sind, enden bei den Standort-Zwischenlagern in den 40er Jahren, in Ahaus bereits 2036, in Gorleben sogar schon 2034. Bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers werden dann aber noch Jahrzehnte ins Land gehen, vermutlich wird die Verbringung des Atommülls in ein Endlager (sofern überhaupt ein akzeptables gefunden wird) bis ins nächste Jahrhundert andauern.
Es müssen also Lösungen für die Zwischenzeit gefunden werden. Jedoch kann eine solche Lösung nicht einfach in der Verlängerung des Betriebs der bestehenden Zwischenlager bestehen, auch nicht wenn dort die eine oder andere Reparatur-Maßnahme vorgenommen wird. Genau das aber suggeriert der von der BGZ verwendete Begriff „Verlängerte Zwischenlagerung“. Wir haben dies bereits auf der Veranstaltung des BGZ-„Forums Zwischenlagerung“ am 12. 09. und auf der NBG-Sitzung am 13./14.09. in Ahaus kritisiert. Die Lagerung der Brennelemente in Castor-Behältern und der Betrieb der Zwischenlager in den bestehenden Gebäuden sind für 40 Jahre genehmigt. Niemand weiß, was bei erheblich längeren Zeiträumen mit den Behältern, mit ihren Dichtungen und mit den Brennelementen im Inneren der Behälter passieren wird. Dafür gibt es keine Erfahrungen und dafür geben auch die bestehenden Genehmigungen keine Prognosen ab. Der langjährige Vorsitzende der Reaktor- Sicherheitskommission (RSK), Michael Sailer, hat dies mehrmals bekräftigt, so z.B. auf einer Tagung der Ev. Akademie in Loccum am 02.06.2018: „Die 40 Jahre waren eine Empfehlung der Politik, um den Standortgemeinden zu signalisieren, dass es sich um zeitlich begrenzte Zwischenlager und nicht um verkappte Endlager handelt. Die RSK hat diese 40 Jahre aufgegriffen und wissenschaftlich bewertet. Kein Mitglied dieser Kommission hat damals für 60 Jahre unterschrieben! Wir haben keinerlei Erkenntnis, in welchem Zustand die Behälter in 30 Jahren sind.“
Für die absehbar notwendige Langzeitlagerung des Atommülls muss deshalb viel grundsätzlicher über neue Konzepte nachgedacht werden, als dies im Forschungsprogramm der BGZ vorgesehen ist. Denkbar wäre etwa eine oberflächennahe unterirdische Lagerung in gebunkerten Gebäuden. Dies ist keine Idee, die von unserer Bürgerinitiative in die Welt gesetzt wurde, vielmehr wird im internationalen Rahmen darüber nachgedacht. Nicht umsonst spricht auch die Internationale Atomenergie-Agentur (IAEA) nur bei einer Lagerzeit von maximal 50 Jahren von Zwischenlagerung („Interim storage“), bei längeren Fristen dagegen von Langzeitlagerung („Long term storage“)1.
Wie im Endeffekt eine solche Langzeitlagerung konkret aussehen muss, darüber muss diskutiert und geforscht werden – und zwar ohne längeren Zeitverzug, denn die Genehmigungsfristen für die Zwischenlager laufen schon bald aus. Auf jeden Fall müssen für diese Langzeitlager – für Brennelement-Behälter wie auch für Lagergebäude – komplette Neugenehmigungen mit entsprechenden Genehmigungsverfahren erfolgen. An welchen Standorten dann solche Langzeitlager vernünftigerweise errichtet werden können, ist eine Frage, die später entschieden werden kann. Wichtig ist aber, dass auch die Standortgemeinden darauf drängen, es nicht zu einer einfachen „verlängerten Zwischenlagerung“ kommen zu lassen. Und deshalb würden wir auch Sie und den Rat der Stadt Ahaus bitten, sich in dieser Richtung zu engagieren und nicht den Begriff „Verlängerte Zwischenlagerung“ kritiklos zu übernehmen, mit dem einer umstandslosen Verlängerung der Betriebsgenehmigung für das Ahauser Zwischenlager die Tür geöffnet werden soll.
Mit freundlichen Grüßen,
Bürgernitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ e.V.
i.A.:
Felix Ruwe, Hartmut Liebermann
1 “Long term storage is considered in this Safety Guide to be storage beyond approximately 50 years, and with a defined end point...Long term storage is not expected to last more than approximately 100 years” – Von Langzeitlagerung wird gesprochen bei Lagerfristen von mehr als ungefähr 50 Jahren...Eine Langzeitlagerung wird voraussichtlich nicht länger dauern als ungefähr 100 Jahre.
https://translate.google.com/website?sl=en&tl=de&hl=de&prev=search&u=http://www-pub.iaea.org/MTCD/Publications/PDF/P1882_web.pdf
Pressemeldung der Stadt Ahaus zu Debattenforen rund um das Thema Zwischenlagerung und Endlager von Atommüll
Das Nationale Begleitgremium (NBG) bot an zwei Tagen (13. und 14. September) in Ahaus mehrere Debattenforen rund um das Thema Zwischenlagerung und Endlager von Atommüll in Deutschland
Zwischen- und Endlagerung müssen zusammen gedacht werden
Ahaus.
Das Nationale Begleitgremium (NBG) bot an zwei Tagen (13. und 14. September) in Ahaus mehrere Debattenforen rund um das Thema Zwischenlagerung und Endlager von Atommüll in Deutschland. Der Standort für ein Endlager für hoch radioaktive Abfälle wird in Deutschland noch gesucht. Bis dieser gefunden ist, müssen Brennelemente und sonstige radioaktive Stoffe in sogenannten Zwischenlagern gelagert werden.
Vollständige Pressemeldung anzeigen auf https://www.presse-service.de/public/Single.aspx?iid=1112255.
Info-Stand am Oldenkottplatz: BI stellt sich der Diskussion
Pressemitteilung der BI Ahaus
Mit einem Informationsstand wird sich die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ am Samstag in der Innenstadt präsentieren. „Wir wollen nach den vielen Ausfällen durch die Corona-Pandemie wieder mehr mit den Menschen ins Gespräch kommen“, so BI-Sprecher Hartmut Liebermann. Im Mittelpunkt soll die aktuelle Diskussion um Sinn und Unsinn einer Laufzeitverlängerung der letzten drei Atomkraftwerke in Deutschland stehen. Aber auch auf einige für Ahaus interessante öffentliche Diskussionsveranstaltungen der nächsten Zeit soll aufmerksam gemacht werden: Bei einer Veranstaltung der BGZ zum Thema „Verlängerte Zwischenlagerung“ am 12. September wird es auch darum gehen, inwieweit aus dem Zwischenlager in Ahaus ein Endloslager zu werden droht. Und am 13./14. September wird das „Nationale Begleitgremium“ für die Endlagersuche in Deutschland mehrere öffentliche Veranstaltungen in Ahaus durchführen. Näheres dazu am Informationsstand: Samstag, 27. August, 11 – 13 Uhr am Oldenkottplatz.
Jens Spahn nimmt Super-GAU in Kauf - CDU-Politiker mit gefährlichem Atomspiel
- Bündnis AgiEL – AtomkraftgegnerInnen im Emsland
- BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg
- Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen
- IPPNW – Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkriegs / Ärzt*innen in sozialer Verantwortung
- Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
- Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau
- BI "Kein Atommüll in Ahaus"
- SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster
Gemeinsame Pressemitteilung
Lingen/Lüchow/Münster, 17. August 2022
Anti-Atomkraft-Initiativen fordern Ende der Laufzeitdebatte
Anti-Atomkraft-Initiativen aus Niedersachsen und NRW werfen dem CDU-Politiker Jens Spahn und anderen Befürwortern einer AKW-Laufzeitverlängerung vor, mit ihren beharrlichen Forderungen letztlich einen Super-GAU auch in Deutschland billigend in Kauf zu nehmen. Gestern war Spahn, in dessen Wahlkreis im westlichen Münsterland unter anderem die Urananreicherungsanlage Gronau sowie das Atommüll-Lager Ahaus angesiedelt sind, zu Besuch in Lingen. Dort setzte er sich im Atomkraftwerk Emsland für einen "Streckbetrieb" des 34 Jahre alten AKW ein.
"Herr Spahn betreibt aus parteipolitischen Gründen ein gefährliches Atomspiel. Sein gestriger Besuch im Atomkraftwerk Lingen zeugt davon, wie fixiert er darauf ist, die marode Atomindustrie in Deutschland vor dem Aus zu retten. So wurden auch im AKW Lingen gefährliche Risse in den Heizrohren entdeckt – das AKW ist am Ende seiner Belastbarkeit angekommen. Auch fehlt seit 2019 die notwendige große Sicherheitsüberprüfung für das AKW. Dadurch wurde der Sicherheitszustand bereits kritisch gesenkt. Wer wie Jens Spahn vor wenigen Tagen die größte technische Sicherheitsüberprüfung in einem Atomkraftwerk als reinen "Papiercheck" abtut, der offenbart, dass ihm entweder der Sachverstand fehlt oder dass für ihn der Schutz der Bevölkerung vor einer möglichen Atomkatastrophe keine Bedeutung hat.," erklärte Alexander Vent vom Bündnis AgiEL – AtomkraftgegnerInnen im Emsland.
"Ein Blick in die Ukraine, nach Frankreich und Großbritannien zeigt, dass die Atomkraft keine Lösung für unsere drängenden Energie- und Klimaprobleme ist – im Gegenteil: In Frankreich liegen derzeit 30 der 56 AKW wegen technischer Mängel still und angesichts des Fortschreitens der Klimakatastrophe mit einem signifikanten Dürresommer auch wegen fehlendem Kühlwasser. In Großbritannien wurden seit letztem Jahr vier Reaktoren wegen technischer Mängel abgeschaltet. In der Ukraine hat sich der militärische Konflikt rund um das größte AKW Europas in Saporischschja bedrohlich verschärft – das ist die Realität der Atomkraftnutzung. Die Schönfärberei von Atomlobbyisten wie Jens Spahn ignoriert die unbequemen Wahrheiten komplett – Atomkraft ist für parteipolitische Spielchen nicht geeignet," so Kerstin Rudek von der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg.
"Jeder Tag, den wir über Atomkraft reden, ist ein verlorener Tag für die Energiewende. Wir fordern ein sofortiges Ende der skurrilen und fehlgeleiteten Laufzeitdebatte – stattdessen muss endlich der Ausbau der Erneuerbaren real vorangebracht werden. Nur das bringt eine zukunftsfähige und klimafreundliche Energiezukunft," ergänzte Matthias Eickhoff vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen.
Weitere Infos:
https://atomstadt-lingen.de, www.bi-luechow-dannenberg.de, www.ippnw.de, www.bbu-online.de, www.sofa-ms.de
Große Sorge um AKW-Sicherheit in Ukraine: Entmilitarisierung unter internationaler Aufsicht
- IPPNW – Internationale Ärzt*innen für die Verhütung des Atomkriegs / Ärzt*innen in sozialer Verantwortung
- Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen
- BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg
- Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU)
- Arbeitskreis Umwelt (AKU) Gronau
- BI "Kein Atommüll in Ahaus"
- Bündnis AgiEL – AtomkraftgegnerInnen im Emsland
- SOFA (Sofortiger Atomausstieg) Münster
- AntiAtom Bonn
Gemeinsame Pressemitteilung
Bonn/Berlin/Gronau/Münster, 16. August 2022
Uran-Lieferstaaten müssen diplomatisch eingreifen: Berlin, Den Haag, London und Stockholm sind am Zug
Die Friedensnobelpreisträgerin IPPNW, der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) sowie Anti-Atomkraft-Initiativen aus NRW und Niedersachsen fordern von den vier Regierungen in Berlin, Den Haag, London und Stockholm eine sofortige und entschiedene diplomatische Initiative zusammen mit der UNO, um insbesondere rund um das AKW Saporischschja eine entmilitarisierte Schutzzone unter internationaler Aufsicht einzurichten. Die vier Regierungen sind seit einigen Jahren für die Uran- und Brennelementlieferungen an die heftig umkämpften ukrainischen AKWs zuständig.
"Krieg in einem Land mit laufenden Atomreaktoren ist ein Novum. Der Beschuss und der Kampf um diese Atomanlagen sind ein Tabubruch. Mit jedem Tag, den die Kämpfe andauern, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer nuklearen Katastrophe kommt. Die Gefahr ist real. Daher rufen wir die Regierungen der Uran-Lieferstaaten auf, die Kriegsparteien in der Ukraine zusammen mit der UNO unverzüglich an einen Tisch zu holen und eine entmilitarisierte Schutzzone unter internationaler Aufsicht einzurichten. Wir brauchen dringend eine belastbare diplomatische Lösung und vorsichtshalber eine Abschaltung aller sechs Reaktorblöcke. Das Getreideabkommen zeigt, dass auch mitten im Krieg diplomatische Lösungen für besonders brisante Probleme möglich sind,“ erklärt die IPPNW-Vorsitzende Dr. Angelika Claußen.
"Die Bundesregierung sowie die Regierungen der Niederlande, Großbritanniens und Schwedens haben jahrelang wider besseren Wissens durch die Uranbrennstofflieferungen den Weiterbetrieb des maroden Atomkraftwerks ermöglicht, anstatt der Ukraine beim Ausbau der Erneuerbaren zu helfen. Aber wer den Uranbrennstoff liefert, ist auch für die Folgen des Betriebs mitverantwortlich. Nun müssen sich die vier Regierungen den Folgen ihrer verfehlten Atompolitik stellen und aktiv werden, denn Russland und die Ukraine werden den Atomkonflikt nicht alleine lösen können," so Matthias Eickhoff vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen.
Vier der sechs Reaktorblöcke in Saporischschja laufen seit 2016 mit angereichertem Uran des deutsch-niederländisch-britischen Urananreicherers Urenco. Urenco betreibt auch im westfälischen Gronau die eine Urananreicherungsanlage. Von Gronau wird regelmäßig Uran zur schwedischen Brennelementefabrik Västeras geliefert. Die aktuellste Exportgenehmigung stammt laut Website des Bundesumweltministeriums vom 1. Februar 2022. Am 1. und 2. Juni gingen laut Transportliste des Bundesamts BASE die zwei aktuellsten Transporte mit angereichertem Uran nach Västeras.
Das angereicherte Uran von Urenco wird in Västeras vom US-Konzern Westinghouse zu Brennelementen verarbeitet und dann in die Ukraine exportiert. IPPNW, BBU und Anti-Atomkraft- Initiativen haben diesen Uran-Deal schon 2016 scharf kritisiert, weil Saporischschja schon damals sehr nahe der umkämpften Region im Donbass lag. Auch zwei Blöcke des AKW Süd-Ukraine werden von Urenco und Westinghouse beliefert. Sie liegen unweit der Kampfzone bei Cherson und Mikolajew.
IPPNW, BBU und Anti-Atomkraft-Initiativen erinnern daran, dass noch im letzten Jahr die damalige Bundesumweltministerin Svenja Schulze zum Jahrestag der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl unmissverständlich forderte, dass die Lehre aus dem Super-GAU von 1986 sei, so schnell wie möglich aus der Atomenergie auszusteigen.
"Stattdessen erleben wir in der Ukraine eine nie gekannte Militarisierung der angeblich "zivilen" Atomkraft und hierzulande eine faktenfreie Pseudodebatte zu möglichen AKW- Laufzeitverlängerungen. Atomkraft ist für keines unserer Energie- und Klimaprobleme die Lösung. Stattdessen droht uns in der Ukraine an einem Atomkraftwerk erstmals eine unkontrollierbare militärische Eskalation – die Bundesregierung muss nun sofort alle diplomatischen Kanäle nutzen," fordert Kerstin Rudek von der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg.
Weitere Infos:
www.ippnw.de, www.bbu-online.de, www.sofa-ms.de, https://atomstadt-lingen.de, www.bi-luechow-dannenberg.de
Verwendete Quellen:
- https://www.bmuv.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Nukleare_Sicherheit/ausfuhrgenehmigungen_brennelemente_bf.pdf
- https://www.base.bund.de/SharedDocs/Downloads/BASE/DE/fachinfo/ne/transportgenehmigungen.pdf?__blob=publicationFile&v=121
- https://taz.de/Gronauer-Uran-fuer-die-Ukraine/!5840693/
- https://www.world-nuclear-news.org/Articles/Energoatom-extends-international-cooperation
- https://www.world-nuclear-news.org/Articles/Westinghouse-signs-VVER-440-fuel-agreement-with-Uk
- https://taz.de/Atomkraft-in-der-Ukraine/!5326506/
- https://www.bmuv.de/rede/rede-von-svenja-schulze-bei-der-veranstaltung-35-jahre-tschernobyl-10-jahre-fukushima
- https://www.bbu-online.de/presseerklaerungen/prmitteilungen/PR%202016/23.08.16.pdf
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Lesenswertes
Aktion: "Ahauser Erklärung"
Besuchen Sie die Website der "Ahauser Erklärung".
Die Unterschriftensammlung ist am 10. April abgeschlossen worden.
Die Listen sind am 24. August 2019 an die Bundesumweltministerin Schulze übergeben worden.
Bürozeiten:
MI.: 17.00 - 18.00 Uhr
Spenden:
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Atommüll-Transporte stoppen: Petition von ausgestrahlt.de gegen Atommüll-Transporte von Jülich nach Ahaus
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Aktion "Lieferstopp für Risikoreaktoren"
Am 15. März 2018 ist die Aktion „Lieferstopp für Risikoreaktoren“ des Umweltinstituts München e. V. online gegangen und wird per Newsletter beworben. Bereits über 27.000 Personen haben an der Aktion teilgenommen.