An die
Bürgermeisterin
der Stadt Ahaus
Frau Karola Voß
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Ahaus, den 04.10.2022

Betr.: Langzeitlagerung von Atommüll

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

einer Pressenotiz (MLZ 29.09.22) entnahmen wir, dass sich letzte Woche die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Standortgemeinden von Atommüll-Zwischenlagern in Ahaus getroffen haben. In der Pressemeldung ist davon die Rede, dass dabei die „verlängerte Zwischenlagerung“ diskutiert worden sei, für die Sie „höchstmögliche Sicherheitsstandards“ gewährleistet sehen wollen.
Diese Meldung hat uns beunruhigt. Zwar ist mittlerweile jedem, der sich mit der Atommüll-Problematik in Deutschland befasst, klar, dass nach Beendigung der genehmigten Zwischenlagerfristen noch lange kein Endlager zur Verfügung steht: Die 40 Jahre, für die die Zwischenlager genehmigt sind, enden bei den Standort-Zwischenlagern in den 40er Jahren, in Ahaus bereits 2036, in Gorleben sogar schon 2034. Bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers werden dann aber noch Jahrzehnte ins Land gehen, vermutlich wird die Verbringung des Atommülls in ein Endlager (sofern überhaupt ein akzeptables gefunden wird) bis ins nächste Jahrhundert andauern.
Es müssen also Lösungen für die Zwischenzeit gefunden werden. Jedoch kann eine solche Lösung nicht einfach in der Verlängerung des Betriebs der bestehenden Zwischenlager bestehen, auch nicht wenn dort die eine oder andere Reparatur-Maßnahme vorgenommen wird. Genau das aber suggeriert der von der BGZ verwendete Begriff „Verlängerte Zwischenlagerung“. Wir haben dies bereits auf der Veranstaltung des BGZ-„Forums Zwischenlagerung“ am 12. 09. und auf der NBG-Sitzung am 13./14.09. in Ahaus kritisiert. Die Lagerung der Brennelemente in Castor-Behältern und der Betrieb der Zwischenlager in den bestehenden Gebäuden sind für 40 Jahre genehmigt. Niemand weiß, was bei erheblich längeren Zeiträumen mit den Behältern, mit ihren Dichtungen und mit den Brennelementen im Inneren der Behälter passieren wird. Dafür gibt es keine Erfahrungen und dafür geben auch die bestehenden Genehmigungen keine Prognosen ab. Der langjährige Vorsitzende der Reaktor- Sicherheitskommission (RSK), Michael Sailer, hat dies mehrmals bekräftigt, so z.B. auf einer Tagung der Ev. Akademie in Loccum am 02.06.2018: „Die 40 Jahre waren eine Empfehlung der Politik, um den Standortgemeinden zu signalisieren, dass es sich um zeitlich begrenzte Zwischenlager und nicht um verkappte Endlager handelt. Die RSK hat diese 40 Jahre aufgegriffen und wissenschaftlich bewertet. Kein Mitglied dieser Kommission hat damals für 60 Jahre unterschrieben! Wir haben keinerlei Erkenntnis, in welchem Zustand die Behälter in 30 Jahren sind.“
Für die absehbar notwendige Langzeitlagerung des Atommülls muss deshalb viel grundsätzlicher über neue Konzepte nachgedacht werden, als dies im Forschungsprogramm der BGZ vorgesehen ist. Denkbar wäre etwa eine oberflächennahe unterirdische Lagerung in gebunkerten Gebäuden. Dies ist keine Idee, die von unserer Bürgerinitiative in die Welt gesetzt wurde, vielmehr wird im internationalen Rahmen darüber nachgedacht. Nicht umsonst spricht auch die Internationale Atomenergie-Agentur (IAEA) nur bei einer Lagerzeit von maximal 50 Jahren von Zwischenlagerung („Interim storage“), bei längeren Fristen dagegen von Langzeitlagerung („Long term storage“)1.
Wie im Endeffekt eine solche Langzeitlagerung konkret aussehen muss, darüber muss diskutiert und geforscht werden – und zwar ohne längeren Zeitverzug, denn die Genehmigungsfristen für die Zwischenlager laufen schon bald aus. Auf jeden Fall müssen für diese Langzeitlager – für Brennelement-Behälter wie auch für Lagergebäude – komplette Neugenehmigungen mit entsprechenden Genehmigungsverfahren erfolgen. An welchen Standorten dann solche Langzeitlager vernünftigerweise errichtet werden können, ist eine Frage, die später entschieden werden kann. Wichtig ist aber, dass auch die Standortgemeinden darauf drängen, es nicht zu einer einfachen „verlängerten Zwischenlagerung“ kommen zu lassen. Und deshalb würden wir auch Sie und den Rat der Stadt Ahaus bitten, sich in dieser Richtung zu engagieren und nicht den Begriff „Verlängerte Zwischenlagerung“ kritiklos zu übernehmen, mit dem einer umstandslosen Verlängerung der Betriebsgenehmigung für das Ahauser Zwischenlager die Tür geöffnet werden soll.

Mit freundlichen Grüßen,

Bürgernitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ e.V.
i.A.:
Felix Ruwe, Hartmut Liebermann


1 “Long term storage is considered in this Safety Guide to be storage beyond approximately 50 years, and with a defined end point...Long term storage is not expected to last more than approximately 100 years” – Von Langzeitlagerung wird gesprochen bei Lagerfristen von mehr als ungefähr 50 Jahren...Eine Langzeitlagerung wird voraussichtlich nicht länger dauern als ungefähr 100 Jahre.
https://translate.google.com/website?sl=en&tl=de&hl=de&prev=search&u=http://www-pub.iaea.org/MTCD/Publications/PDF/P1882_web.pdf

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