Anders als Jens Steiner in seinem Leserbrief vom 26.05. unterstellt, ist die BI „Kein Atommüll in Ahaus“ seit ihrer Gründung vor 45 Jahren eine parteiunabhängige Organisation – die BI macht Anti-Atom-Politik unabhängig von den Ansichten der Parteien, lädt aber immer alle Menschen ein, sich zum Wohle der Stadt Ahaus gegen die Risiken der Atommülllagerung in Ahaus einzubringen.

Das tun bis heute auch Mitglieder der unterschiedlichsten Parteien. Es fällt allerdings auf, dass bis heute kein einziges Mitglied des Ahauser Ortsvereins der Bündnisgrünen bei uns mitarbeitet. Das finden wir schade. Umso erstaunlicher ist es allerdings, dass sich die Ahauser Grünen laut Steiner nun quasi als die dominierende Ahauser Kraft im Widerstand gegen Atomenergienutzung bezeichnen. Wie lächerlich dies ist, beweisen seine eigenen Behauptungen über einen angeblich von den Grünen mitbeschlossenen Ratsbeschluss, gegen die Verlängerung der Atommüll-Lagerfristen bis 2036 in Ahaus zu klagen. Einen solchen Ratsbeschluss gibt es nämlich überhaupt nicht! Die Ahauser Grünen wissen offenbar nicht einmal selbst, was der Inhalt von Ratsbeschlüssen zum Thema Atommüll ist, denen sie zugestimmt haben. Peinlicher geht’s nicht!

Und dann noch die Anmerkung, dass die BI sich nicht zu Pinkwart äußert, der im Landtag die „Renaissance“ der Atomkraft forderte. Auch das ist falsch: Pinkwart regte an, bei Bedarf die Laufzeit der Kernkraftwerke möglicherweise bis 2029 zu verlängern. Das ist nach unserer Ansicht reiner Populismus und erst recht kein Antrag zur Renaissance der Atomkraft! Derartige Stümpereien müssen und wollen wir nicht kommentieren.

Felix Ruwe

Sprecher der BI-Ahaus


 

Nachtrag

 

Ahaus, den 02.06.2022

Leserbrief von Jens Steiner zur Kritik der BI

In der Antwort vom 2. Juni 2022 hat Herr Steiner in seinem Leserbrief wieder einiges verwechselt. Das von ihm angesprochene Verfahren bezieht sich auf die Verlängerung der Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen. Das betrifft die Lagerung von schwach- und mittelradioaktivem Atommüll im westlichen Teil der BZA-Lagerhalle! Die Genehmigung ist im Juli 2020 ausgelaufen und es ist eine neue Umgangsgenehmigung bis zum 31.12.2057 nach § 12 Strahlen Schutz Gesetz (StrlSchG) erteilt worden. Das war damals das Verfahren mit der Bezirksregierung Münster. Gegen diese Umgangsgenehmigung hatten die Stadt Ahaus und Herr Lenting im August 2020 Anfechtungsklage erhoben. Diese Verfahren sind am 16.04.2021 eingestellt worden, weil die Kläger die Klagen zurück genommen haben.

Das hat alles nichts mit dem Thema 2036 zu tun und den Verfahren nach dem Atomgesetz (ATG). 2036 endet die Lagergenehmigung für den Atommüll, der im östlichen Teil des BZA lagert. Dabei handelt es sich um Kugel-Brennelemente (305 CASTOR THTR-Behälter), Brennelemente aus Kernkraftweken (3 CASTOR V19 und 3 CASTOR V52) und Brennelemente aus dem Forschungsreaktor Dresden (18 CASTOR MTR2).

Der Satz von Steiner, der Rat der Stadt Ahaus hat einstimmig beschlossen gegen die Laufzeitverlängerung des BZA zu klagen ist leider immer noch falsch! Laut Beschluss beklagt die Stadt Ahaus die Transport- und Lagergenehmigungen für die geplanten Atommülltransporte von Jülich und Garching.
Genau um die geplanten Laufzeitverlängerungen ging es aber in der vergangenen Informationsveranstaltung am 17. Mai 2022 der Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH (BGZ). An dem Infotermin hat von den Grünen nur Herr Christopher Eing teilgenommen, er hat aber die Veranstaltung vorzeitig verlassen.

Damit sollten wir die Unstimmigkeiten beenden und weitere Informationen an unseren öffentlichen Stammtischen besprechen.

Felix Ruwe

Sprecher der BI-Ahaus

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