Ahaus, den 12.11.2021

Stellungnahme der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ zu dem Bericht in der MLZ vom 12.11.21 („BGZ kontert BI: Die Brennelemente des FRM II sind nicht waffentauglich“).

  1. BGZ-Sprecher Knollmann behauptet laut MLZ vom 12.11., dass es das von der BI zitierte Gutachten, in dem die Untauglichkeit des Ahauser Lagers für FRM II- Brennelemente in Ahaus festgestellt wird, nicht gäbe. Diese Behauptung ist falsch. Das Gutachten wurde im Dezember 2017 im Auftrag des Nationalen Begleitgremiums durch das Institut für Sicherheits- und Risikowissenschaften (ISR) in Wien erstellt und über das Umweltbundesamt abgewickelt. Es ist für jedermann einzusehen unter https://www.nationales-begleitgremium.de/SharedDocs/Downloads/DE/Downloads_Gutachten/ISR_Gutachten-Forschungsreaktor-M%C3%BCnchen_20_12_2017.html.
  2. Der BGZ-Sprecher verharmlost die Proliferationsgefahr durch die Lagerung der ausgedienten FRM II- Brennelemente, weil sie erst in einem komplexen Verfahren aufgearbeitet werden müssten, das es in Deutschland nicht gebe.
    Ob die Umarbeitung in Deutschland oder einem anderen Land erfolgt, ist aber unerheblich: Das zitierte Gutachten stellt dazu eindeutig fest, dass mit dem Besitz des in den Brennelementen befindlichen Materials „die entscheidende Hürde zur Waffenverwendung überwunden“ sei. In einem einzigen Brennelementbehälter befindet sich genug Material für 5 Kernwaffen. Ein Abtransport derselben sei mit einem handelsüblichen LKW möglich (S.39ff).
  3. Der BGZ-Sprecher erwähnt außerdem, dass die Stadt Ahaus bereits 1993 vertraglich der Aufbewahrung von Brennelementen aus deutschen Forschungsreaktoren zugestimmt habe. Aus unserer Sicht ist dazu anzumerken, dass damals auch nicht davon ausgegangen werden konnte, dass der FRM II entgegen aller internationalen Bestrebungen mit waffentauglichem Material betrieben werden würde. Und schon gar nicht konnte erwartet werden, dass sich die Betreiber beharrlich über entscheidende Genehmigungsauflagen (Umrüstung auf niedriger angereicherten Brennstoff) hinwegsetzen und dass die bayrischen Aufsichtsbehörden den illegalen Betrieb dulden würden. Wie die Stadt Ahaus das sieht, muss sie selbst beantworten.
top