Die Bürgerinitiative "Kein Atommüll in Ahaus e. V." hat diese Woche den Verhandlungsführern von Bündnis 90/Die Grünen im Rahmen der Koalitionsgespräche für die Bildung einer neuen Bundesregierung ein Papier mit folgenden Thesen und Forderungen zu FRM II zukommen lassen:

Weshalb der FRM II sofort und endgültig stillgelegt werden muss:

  • Der FRM II wird mit hochangereichertem und damit waffenfähigen Uran betrieben. Das widersprach schon bei seiner Planung internationalen Vereinbarungen, weswegen sich z.B. die USA weigerten, Brennstoff für den Reaktor zu liefern.
  • Die dritte Teilerrichtungsgenehmigung von 2003 enthielt deshalb die Auflage, den FRM II bis Ende 2010 auf Brennelemente mit <50% angereichertem U235 umzurüsten. Da diese Auflage nicht erfüllt wurde, wurde die Frist noch einmal bis Ende 2018 verlängert. Auch bis dahin erfolgten aber keinerlei Maßnahmen zur Umrüstung.
  • Der Betrieb des Reaktors ist deshalb spätestens seit 1.1.2019 illegal. Da die bayerischen Aufsichtsbehörden dies bisher ignorierten, wurde inzwischen Klage gegen den illegalen Betrieb des FRM II eingereicht.
  • Die Behauptung der TU München, es gebe bisher keine technischen Alternativen zum HEU-Betrieb des FRM II, ist falsch: Bereits in den 90er Jahren wurde im Rahmen des RERTR-Programms aufgezeigt, dass alle wichtigen technischen Fragen bezüglich der Verwendung von LEU- anstelle von HEU-Brennstoff im FRM II erfolgreich gelöst wurden und ein Betrieb des FRM II mit LEU-Brennstoff machbar ist, ohne Sicherheit und Leistung der Anlage zu beeinträchtigen. Siehe IAEA-Konferenz, Oktober 1996, https://inis-iaea-org.translate.goog/search/search.aspx?orig_q=RN:35089085&_x_tr_sl=en&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=nui,sc.*
  • Darüber hinaus wird der als Forschungsreaktor der TUM deklarierte FRM II als kommerzieller Reaktor geführt: So wurden z.B. zahlreiche industrienahe Aufträge z.B. aus der Autoindustrie und der Halbleiterfertigung durchgeführt.
  • Dagegen ist der medizinische Nutzen des Reaktors, der in der Öffentlichkeitsarbeit der TU München gerne nach vorne geschoben wird, minimal. "Die Krebstherapie, der angeblich große medizinische Nutzen des Garchinger Forschungsreaktors, hat sich als eine kolossale Pleite herausgestellt." Das schreiben die beiden Landtagsabgeordneten der Grünen aus dem Landkreis, Claudia Köhler und Markus Büchler, in einer Pressemitteilung. Die Zahl der Behandlungen von Krebskranken lag z.B. um wenigstens 95% unter dem erwarteten Wert; zudem gäbe es alternative Behandlungsmethoden, siehe z.B. www.sz.de/1.4932307.

Weshalb die ausgedienten Brennelemente des FRM II nicht nach Ahaus gebracht werden dürfen:

  • Auch die ausgedienten Brennelemente des FRM II sind mit ca. 87% immer noch hochangereichert (zum Vergleich: bei BE aus Leistungsreaktoren sind das noch ca. 2%). Der Uran-Inhalt eines Castor- Behälters mit diesen BE reicht aus, um 5 Atombomben vom Typ Hiroshima zu produzieren.
  • Das Zwischenlager in Ahaus ist aber konzipiert für nuklearen Müll aus zivilen Atomanlagen. Sein physischer Schutz entspricht nicht dem Standard für die Lagerung von Waffenmaterial (siehe dazu etwa das Gutachten des Instituts für Sicherheits- und Risikowissenschaften, erstellt im Auftrag des Nationalen Begleitgremiums, Dezember 2017: https://www.umweltinstitut.org/fileadmin/Mediapool/Downloads/01_Themen/01_Radioaktivitaet/Garching-Kampagne/ISR-Kurzgutachten-Forschungsreaktor-M%C3%BCnchen-II.pdf).
  • Die ausgedienten Brennelemente des FRM II sind zudem nicht endlagerfähig. Sie müssten vorher unbedingt abgereichert werden. Dies kann in Ahaus keinesfalls geschehen, es existiert auch bisher kein Konzept dafür.
  • Gemäß der 3.TEG ist es Aufgabe der Betreiber des FRM II, ein Konzept für die Abreicherung und Konditionierung ihres Mülls für die Endlagerung zu entwickeln und sich nicht vor den ungelösten Folgen ihrer problematischen Technologie zu drücken. Dies ist übrigens auch rechtlich verpflichtend.
  • Daher haben TUM, zuständige Behörden und Ministerien dafür zu sorgen, dass für die Zwischenlagerung der ausgedienten BE und ihre Abreicherung für die mögliche Endlagerung am Standort selbst die Voraussetzungen geschaffen und unsinnige Transporte quer durch die Republik vermieden werden.

* Das englischsprachige Original finden Sie als PDF-Datei unter der Adresse https://inis.iaea.org/collection/NCLCollectionStore/_Public/35/089/35089085.pdf.

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