Ein großer Teil des Münsterlandes ist als möglicher Standort für ein Endlager für hochradioaktiven Atommüll benannt. Damit sind wir zunächst einmal Betroffene und können uns so wie im StandAG (Standort-Auswahl-Gesetz) vorgesehen in den entsprechenden Beteiligungsformaten mit Fragen und Stellungnahmen äußern. Wir möchten nicht, dass die Akteure der Endlagersuche ohne kritische Begleitung ihre Arbeit fortsetzen.

Deshalb führt die BI-Ahaus am 10. November 2020 ab 19.00 Uhr eine Online-Fachkonferenz zum Teilgebiet Münsterland durch.

Die Anmeldung erfolgt per Mail an die Adresse:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Da ca. 5300km³ Münsterland als Tonformation der weiteren Erforschung unterliegen, sind sehr viele Menschen, Städte und Dörfer betroffen. Die Ahauser Software-Firma TOBIT unterstützt uns mit entsprechender Technik, damit sich viele Interessierte anmelden können.

 


 

Liebe Münsterländerinnen und liebe Münsterländer,

am 28. September 2020 hat die BGE (Bundesgesellschaft Endlagerung) ihren „Zwischenbericht Teilgebiete“ veröffentlicht!
(https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/)

Als Ergebnis der geowissenschaftlichen Abwägungskriterien ist das „Teilgebiet 008_02TG_204_02IG_T_f_kro“ mit einer Fläche von gut 5300km³ für einen möglichen Standort eines Endlagers für hochradioaktiven Atommüll benannt.
(https://www.bge.de/de/endlagersuche/zwischenbericht-teilgebiete/008-02tg-204-02ig-t-f-kro/)

Es erstreckt sich über einen großen Teil des Münsterlandes und einen Bereich des südlichen Niedersachsens. Damit sind wir zunächst einmal von den weiteren Planungen der BGE betroffen und sollten uns unverzüglich mit der Auswahl und den Abwägungskriterien befassen!

Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) leitet das Verfahren der sog. „Endlagersuche“ und ist gesetzlich verpflichtet, die Bürgerbeteiligung zu gewährleisten!
(https://www.base.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/BASE/DE/2020/0924_programm_auftaktveranstaltung.html;jsessionid=30F140430489437BAEECC6F2D303E9FB.3_cid482)

Die Art und Wirksamkeit der Beteiligung ist zurzeit noch sehr umstritten, fest steht aber, wenn wir die Akteure ohne unsere Einmischung gewähren lassen, dann verzichten wir auf ein transparentes, ehrliches und selbstlernendes Suchverfahren.

Eine erste Besprechung möchten wir am 10. 11. 2020 um 19.00 Uhr als Videokonferenz (Online-Veranstaltung) durchführen.

Die Anmeldung erfolgt per Mail an die Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Bitte mit Vorname, Name, ggf. Organisation und Ort anmelden, da wir die Teilnehmer der Konferenz gerne namentlich ansprechen.

Alle sind zur Teilnahme eingeladen!

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