Die Lagerung von schwach- und mittelradioaktivem Müll in Ahaus ist bisher für 10 Jahre genehmigt und endet 2020. Beantragt ist die Verlängerung der Lagerfrist bis 2057. Darum ging es auf dem zweitägigen Erörterungstermin der Bezirksregierung Münster (Bez. Reg. MS) letzte Woche in Legden (4./5.6.). Umstritten sind vor allem die Länge der beantragten Genehmigung, die weit über die genehmigte Betriebsdauer des Transport Behälter Lagers Ahaus (TBL-A) von 40 Jahren geht, und der Bedarf für diese Transporte.

Die Bezirksregierung Münster als Genehmigungsbehörde hat auf dem Erörterungstermin erkennen lassen, dass sie keine rechtliche Handhabe für eine Verkürzung der beantragten Frist sieht, sofern ein Endlager in Aussicht stehe und der Charakter des „Transportbehälterlager Ahaus (TBL-A)“ als Zwischenlager damit gewährleistet bleibe. Das geplante Endlager Schacht Konrad, das vermutlich 2027 in Betrieb genommen werden soll, genüge diesen rechtlichen Ansprüchen.

Diese Auffassung ist für die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ nicht nachvollziehbar und auch nicht akzeptabel:

Die 50:50 Chance bis 2057 und ggf. noch einmal 70 Jahre für den Neubau eines weiteren Lagers sind auf keinen Fall hinnehmbar!

Ein wichtiger Bestandteil des Genehmigungsverfahrens sind das „Bedürfnis“ und die „Standortalternativen“! Die Antragstellerin, damals noch die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), hatte als Geschäftsmodell die Lagerung von möglichst viel Atommüll in Ahaus, damit lukrative Transportaufträge und Lagergebühren fällig wurden. Durch die Übernahme der Zwischenlager durch die Bundeseigene Gesellschaft zur Zwischenlagerung (BGZ) sollten eigentlich nur noch der reale Bedarf und die Vermeidung unnützer Transporte oberste Priorität haben. Unabhängig von der Frage der Neugenehmigung wurde auf dem Erörterungstermin durch die Betreiberseite bekannt gegeben, dass noch in diesem Jahr 100 Konrad V-Behälter im Rahmen der bestehenden Genehmigung nach Ahaus gebracht werden sollen: Aus den Atomkraftwerken Lingen alt und neu, Grohnde, Unterweser, Brokdorf, Biblis, Mülheim-Kärlich und Würgassen. Deren Verbringung nach Ahaus wäre zwar genehmigt, jedoch alles andere als vernünftig: Z.B. wurde im Mai 2019 im Atomkraftwerk Unterweser ein nagelneues Zwischenlager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll fertiggestellt. Auch andere Kraftwerke wie z.B. Würgassen, Biblis, Neckarwestheim und Philippsburg haben noch erhebliche Lagerkapazitäten. Ein Transport nach Ahaus wäre also eine völlig sinnlose Verschieberei, die keinerlei Sicherheitsgewinn mit sich brächte. Die BI sieht darin einen Verstoß gegen das Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzgesetz - StrlSchG):
§ 8 Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung
(1) Wer eine Tätigkeit plant, ausübt oder ausüben lässt, ist verpflichtet, jede unnötige Exposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden.
Wer diese unnützen Transporte genehmigt bzw. ermöglicht, belastet damit nicht nur Ahaus und das Münsterland, sondern fördert damit einen Rechtsbruch!

Neben der Lagerdauer, der Unsicherheit eines Endlagers und dem mangelhaft vorgetragenen Bedarf für diese Transporte stellten die Einwender noch weitere erhebliche Mängel auf Seiten der Genehmigungsbehörde und deren Fachberater fest:

Das Bundesumweltministerium hat gesetzliche Leitlinien zur Verpackung von Schwach- und mittelradioaktivem Atommüll veröffentlicht, in denen die Haltbarkeit dieser Verpackungen für nur 20 Jahre als hinreichend sicher definiert ist. Die Bez. Reg. Münster darf diese Leitlinien nicht ignorieren bzw. durch eine lapidare Erklärung zur längeren Haltbarkeit des Containments umgehen.

Außerdem zeigte sich, dass der Schutz vor Einwirkungen Dritter (SEWD – Schutz) für das TBL-A nicht auf dem Stand von Wissenschaft und Technik war. Selbst der TÜV-Fachberater der Bez. Reg. Münster waren nicht über die Gefahren moderner Drohnen, wie sie in der Nachbargemeinde Almelo (NL) gefertigt werden, informiert. Erschreckend war auch die Feststellung, dass es für eine derart brisante Atomanlage wie das TBL-A kein Überflugverbot gibt. Für die BI-Ahaus ist das ein weiterer Beweis für den zu lässigen Umgang mit Atommüll in Deutschland.

Die Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“ fordert daher:

 

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