Ahaus, den 14. Mai 2019

Pressemitteilung:

In einer öffentlichen Bekanntmachung der Bezirksregierung Münster vom 10. Mai wurde ein öffentlicher Erörterungstermin angekündigt. Es soll dabei um den Antrag der BGZ gehen, die Lagerfrist für den schwach- und mittelradioaktiven Müll in Ahaus bis zum Jahr 2057 zu verlängern. Der Termin soll am 4. Juni 2019 um 10 Uhr beginnen – im Audimax des ‚Dorf Münsterland‘-Hotels in Legden – nicht in Ahaus!
Alle Menschen, die vor 3 Monaten einen Einspruch gegen dieses Vorhaben erhoben haben, sind teilnahmeberechtigt.

„Der Termin ist alles andere als bürgerfreundlich: Wer kann schon an einem Dienstagvormittag zu einer Erörterung kommen – die berufstätige Bevölkerung jedenfalls in der Regel nicht! Offenbar will die Bezirksregierung die Teilnehmerzahl so gering wie möglich halten“, kritisiert Hartmut Liebermann von der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“.

Die Bürgerinitiative ruft dennoch alle Unterzeichner und Unterzeichnerinnen, die es zeitlich ermöglichen können, zur Teilnahme auf. Zur Vorbereitung auf den Termin lädt die BI zu einem Treffen am Montag, dem 27. Mai, 20 Uhr, in der Gaststätte „Am Schulzenbusch“ ein. Um den bevorstehenden Termin wird es auch am kommenden Sonntagsspaziergang gehen, zu dem die BI ebenfalls einlädt: Er soll am kommenden Sonntag, dem 19. Mai, um 14 Uhr am „Mahner“ stattfinden.

 

Ergänzung 03. Juni 2019:

Erörterungstermin zum Antrag auf Verlängerung der Lagerdauer für schwach- und mittelradioaktiven Müll in Ahaus bis zum Jahr 2057

Beginn: Dienstag, 4. Juni, 10 Uhr, im Audimax des Dorfes Münsterland in Legden, Haidkamp 1

  • Einlass ist ab 9.00 Uhr
  • Teilnahmeberechtigt sind alle, die einen Einspruch unterschrieben haben, Personalausweis mitbringen!
  • Die genaue Tagesordnung findet sich unter www.brms.nrw.de/go/zwischenlager_ahaus.
    Dort gibt es auch andere Dokumente zum Termin.
  • Mittags etwa von 13 - 14 Uhr wird es eine Pause geben, es lohnt sich aber auch unbedingt noch, um 14 Uhr zu kommen: Dann soll die Erörterung der Einzeleinwendungen beginnen!
  • Auch wer keinen Einspruch unterschrieben hat, kann kommen: Wir können Vollmachten als Sachbeistände ausstellen!
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