Der Sammeleinspruch im Wortlaut:

Gegen den Antrag von BGZ mbH und BZA GmbH, die Genehmigung zu Umgang und Lagerung „sonstiger radioaktiver Stoffe“ im TBL Ahaus bis Ende 2057 zu verlängern, erhebe ich Einwendungen. Insbesondere beanstande ich folgende Sachverhalte:

  • Als Begründung für die Lagerung wird die Überbrückung der Zeit bis zu Inbetriebnahme und Füllung des Bergwerks Schacht Konrad als Endlager angegeben. Niemand kann heute aber verlässlich sagen, ob Schacht Konrad jemals in Betrieb genommen wird, geschweige denn wann dies der Fall ist. Die zeitliche Terminierung auf das Jahr 2057 ist daher völlig willkürlich. Im Fall einer Genehmigung des Antrags droht Ahaus faktisch zu einem Endlager zu werden.
  • Im Fall der Genehmigung bis 2057 könnte die Lagerdauer einzelner Gebinde bis zu 47 Jahren dauern. Nach spätestens 30 Jahren Lagerdauer müsste der Müll aber nach- bzw. umkonditioniert werden, da die Verpackungen nicht für eine längere Zwischenlagerung geeignet sind. Eine solche Konditionierung ist aber für Ahaus nicht vorgesehen, so dass erneute Transporte notwendig wären.
  • Außerdem ist die Nutzungsdauer für das Gebäude des TBL Ahaus nur bis zum Jahr 2037 bescheinigt (TÜV Hannover/Sachsen-Anhalt).
  • Als mögliche Einwirkung von außen wird lediglich der „zufällige Absturz einer schnell fliegenden Militärmaschine“ untersucht, nicht der einer schweren Passagiermaschine (A380).
  • Weder im Sicherheitsbericht noch im UVP-Bericht werden die möglichen Auswirkungen terroristischer Angriffe auf das Lager („Sonstige Einwirkungen Dritter“, SEWD)) untersucht.
  • Alternativen zu dem Vorhaben werden im UVP-Bericht nur unzureichend untersucht.

Ich behalte mir vor, meine Einwände auf dem angekündigten Erörterungstermin näher zu erläutern oder zu erweitern.

 

Unterschriftenliste als PDF aufrufen

 

Jeder kann sich die Liste ausdrucken und direkt zur Bezirksregierung Münster schicken oder im Rathaus oder BI-Büro abgeben. Im Rathaus werden die Listen bis zum 4.3. angenommen, im BI-Büro bitten wir um Abgabe bis spätestens zum 2. März (Öffnungszeiten: mittwochs 17:00 - 19:00 Uhr, ansonsten bitte per Einwurf im Briefschlitz), damit wir die Listen rechtzeitig weiterleiten können.

Wir sammeln am Samstag, dem 2. März 2019 am BI-Info-Stand die letzten Listen ein, da am 6. März die Einspruchsfrist endet!

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