Ahaus, den 01. Juli 2015

Pressemitteilung

Die BI-Ahaus reagierte unverzüglich auf die Meldung der Freien Wähler (FW), die Atommülltransporte mit hoch-angereichertem-Atommüll aus dem FRM II-Reaktor in Garching nach Ahaus ankündigten.

Ab 2018, so in der Meldung der Freien Wähler, sollen 17 Transporte mit jeweils fünf Brennelementen von je acht kg hoch angereichertem Atommüll nach Ahaus verschoben werden. In der Antwort der Bayrischen Staatsregierung auf eine kleine Anfrage der FW hat die BI-Ahaus einen klaren Verstoß gegen die Empfehlungen der Reaktor-Sicherheits-Kommission (RSK) festgestellt, die im Zusammenhang mit dem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren des Forschungsreaktors München II beschlossen wurden.

In diesen Empfehlungen steht auf Seite 84:
Um die Unterkritikalität bei der Endlagerung von FRM-II-Brennelementen langfristig einzuhalten, wird eine Konditionierung durch Zumischung von abgereichertem Uran zur Verminderung der Restanreicherung für unumgänglich gehalten.

Die BI-Ahaus kritisiert schon lange das unverantwortliche Handeln der Atomwissenschaftler, die rücksichtslos die Absicht verfolgen, dass der Atommüll aus ihrem Dunstkreis entfernt wird!

Folgende Mail wurde nach einem ausführlichen Telefonat um 14.00 Uhr an die FW gesendet:

Hallo Herr Oberjasper,

wie am Telefon besprochen, sende ich Ihnen Hinweise zur erforderlichen Abreicherung des FRM II - HEU-Atommülls. Es wäre gut, wenn Sie den Wissenschaftlern ein wenig Verantwortungsbewusstsein für ihre nuklearen Hinterlassenschaften beibringen. Zusätzlich füge ich ein Positionspapier zum FRM II-Müll der BI-Ahaus an.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Ruwe
Pressesprecher der BI-Ahaus
Tel.: 02561 / 6577
0171 / 793 792 6
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Quelle:

 

EMPFEHLUNG DER REAKTOR-SICHERHEITSKOMMISSION

Datum: 13.09.2001

Neuer Forschungsreaktor München II (FRM II) – 3. Teilgenehmigung

Die RSK hat auf ihrer 342. Sitzung am 05.07.2001 die folgende Empfehlung im Zusammenhang mit dem atomrechtlichen Genehmigungsverfahren des Forschungsreaktors München II beschlossen.

Seite 84

Um die Unterkritikalität bei der Endlagerung von FRM-II-Brennelementen langfristig einzuhalten, wird eine Konditionierung durch Zumischung von abgereichertem Uran zur Verminderung der Restanreicherung für unumgänglich gehalten. Vom Forschungszentrum Karlsruhe wurde beispielhaft ein Denkansatz für eine mögliche Konditionierung vorgestellt [E25]. Diese Konditionierung sei in einer Heißen Zelle durchführbar. Ein optimiertes Verfahren zur endlagergerechten Konditionierung könne nach Inbetriebnahme des FRM-II und parallel zu den Fortschritten bei der Realisierung der Endlagerung näher entwickelt werden. An der Endlagerfähigkeit des FRM-II-Brennstoffes bestünden keine Zweifel.

 


 

Forderungen der Bürgerinitiative "Kein Atommüll in Ahaus" zum Umgang mit den ausgedienten Brennelementen aus den Forschungsreaktoren in Garching und Rossendorf:

Anm.: veröffentlicht am 19. Februar 2015

Durch einen Antrag der GNS vom 30.09.2014 ist der Antrag auf Aufbewahrung der bestrahlten Brennelemente aus dem Forschungsreaktor (Forschungsneutronenquelle) FRM II Garching der TU München im BZA wieder aufgenommen worden. Der Antrag datiert ursprünglich aus dem Jahr 1995, wurde aber zwischendurch jahrelang nicht weiter verfolgt.

Bei diesem bestrahlten Brennstoff besitzt das vorhandene Uran noch einen Anreicherungsgrad von 87%. Er liegt damit deutlich höher als bei anderen deutschen Forschungsreaktoren. Die Reaktorsicherheitskommission (RSK) hat daher schon 2001 empfohlen, vor einer Endlagerung diese Restanreicherung durch Zumischung von abgereichertem Uran deutlich zu verringern.1 Diese Maßnahme ist notwendig zum Erhalt der Unterkritikalität des radioaktiven Materials.

Da es in den seither vergangenen fast 15 Jahren keinerlei Fortschritt im Hinblick auf die Bereitstellung eines Endlagers gegeben hat und da auch jetzt abzusehen ist, dass dieses zumindest noch Jahrzehnte auf sich warten lässt, ergibt sich die zwingende Forderung, solche Maßnahmen zur Abreicherung aus Sicherheitsgründen auch schon vor der Verbringung in ein „Zwischenlager“ zu ergreifen. Für die Durchführung einer solchen Abreicherung fehlt es aber im BZA an jeglicher Voraussetzung. Daraus ergibt sich für uns die Forderung, die Abreicherungsmaßnahmen vor Ort in Garching vorzunehmen. Anschließend sollten die BE nicht quer durch Deutschland transportiert, sondern nach dem Verursacherprinzip am Standort der Nutzung, also in Garching, gelagert werden, bis sie einer sicheren Endlagerung zugeführt werden können.

Der Beginn der beantragten HEU-Transporte aus Garching nach Ahaus soll nach Auskunft der GNS nicht vor 2018 beginnen. Grund dafür ist die Entwicklung eines neuen Transportbehälters für die BE aus Forschungsreaktoren durch die GNS. Dieser Behälter vom Typ MTR 3 soll die bisher für solche BE benutzten Typen MTR 2 ersetzen, weil letztere nicht mehr den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen und nicht mehr genehmigungsfähig sind.

In Ahaus lagern aber bereits 18 Behälter diesen Typs MTR 2. In ihnen sind die bestrahlten BE aus dem ehemaligen DDR-Forschungsreaktor Rossendorf bei Dresden untergebracht, die seit 2005 in Ahaus lagern.

Wenn diese Behälter aber nicht mehr genehmigungsfähig sind, weil sie den aktuellen Sicherheitsbestimmungen nicht entsprechen, dann ist zu fordern, dass die bereits in Ahaus im Einsatz befindlichen Behälter schnellstmöglich ausgetauscht werden!

1Stellungnahme der RSK vom 13.09.2001 zur 3. Teilgenehmigung des FRM II, S.88

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