An den
Staatsminister für
Umwelt und Verbraucherschutz
des Freistaats Bayern

Rosenkavalierplatz 2
81925 München

Ahaus, den 28.11.18

Sehr geehrter Herr Staatsminister Glauber,

zu Ihrer kürzlich erfolgten Ernennung zum Umweltminister des Freistaats Bayern gratulieren wir Ihnen herzlich.

Zugleich wenden wir uns mit einem Anliegen an Sie, da wir hier in Ahaus in Nordrhein-Westfalen mit Plänen der bayerischen Staatsregierung konfrontiert sind, die uns Sorgen bereiten. Es geht um die ausgedienten Brennelemente des Forschungsreaktors FRM II in Garching, der von der TU München betrieben wird. Die Brennelemente sollen nach dem Willen des Betreibers in Ahaus langfristig zwischengelagert werden. Dies ist bereits im Genehmigungsbescheid für den FRM II aus dem Jahr 2003 fixiert worden. Jedoch sind die Bedingungen, unter denen diese Festlegung erfolgt ist, nicht eingehalten worden: Die Betreiber des FRM II, die entgegen internationaler Bestrebungen darauf beharrten, diesen Reaktor mit über 90 % hochangereichertem und damit waffenfähigen Uran zu betreiben, erhielten die Auflage, den Anreicherungsgrad bis Ende 2010 wenigstens auf eine mittlere Anreicherung von unter 50% zu reduzieren. Dies ist nicht erfolgt. Darauf wurde die Frist noch einmal bis Ende 2018 verlängert. Heute ist klar, dass auch diese Frist ungenutzt verstreichen wird. Die logische Konsequenz wäre nun, dass die Aufsichtsbehörde den Reaktor still legen lässt. Zu unserem Entsetzen hat die Vorgängerregierung des Freistaats Bayern aber nichts dergleichen in die Wege geleitet, sondern vielmehr erklärt, dass die Auflagen keine rechtliche Relevanz mehr besäßen! Ein solches Vorgehen ist völlig inakzeptabel.

Ihre Fraktion, die „Freien Wähler“, hat in den vergangenen Jahren immer wieder kritische Anfragen zum Betrieb des FRM II gestellt. Deshalb wenden wir uns heute an Sie in der Hoffnung, dass Sie als Umweltminister eine Wende in der bisher völlig unkritischen Haltung der bayrischen Staatsregierung gegenüber den Betreibern des FRM II einleiten. Diese Hoffnung bezieht sich nicht nur auf die Frage der weiteren Betriebsgenehmigung bzw. der Stilllegung des Reaktors, sondern auch auf die Frage, was mit den ausgedienten Brennelementen zu geschehen hat: Da die Brennelemente jeweils nur wenige Wochen im Reaktor bestrahlt wurden, weisen sie bei ihrer Entnahme noch immer einen Anreicherungsgrad von etwa 87% auf. Sie sind damit hochangereichert und waffenfähig, stellen also ein Proliferationsrisiko dar. Das Zwischenlager in Ahaus ist aber konzipiert und genehmigt als Lager für radioaktive Abfälle aus dem zivilen Bereich und hat nicht den Standard für die Lagerung von Waffenmaterial. Dies ist auch das Ergebnis eines Gutachtens, das vom Nationalen Begleitgremium in Auftrag gegeben und Anfang des Jahres veröffentlicht wurde.1

Wir ersuchen Sie daher dringend, den Plänen für die Verbringung des Atommülls aus Garching nach Ahaus Einhalt zu gebieten!

Noch einen Hinweis in diesem Zusammenhang: Die Betriebserlaubnis für das Zwischenlager in Ahaus (TBL-A) endet im Jahr 2036. Da der Sicherheitsstandard des Lagers weit unter dem der später errichteten Standort-Zwischenlager liegt und da Bau und Betrieb einer „Heißen Zelle“ in Ahaus vertraglich ausgeschlossen sind, kann nicht mit einer Verlängerung der Betriebserlaubnis über 2036 hinaus gerechnet werden. Daher kann davon ausgegangen werden, dass der FRM II-Atommüll dann ohnehin zurückgenommen werden müsste.

Mit freundlichen Grüßen,

i.A.:

(Hartmut Liebermann, Vorstandsmitglied der Bürgerinitiative „Kein Atommüll in Ahaus“)

Kopien dieses Schreibens gehen an den Landtagsabgeordneten Benno Zierer und das Umweltinstitut München zur Kenntnis.


1 Institut für Sicherheits- und Risikowissenschaften (ISR)/Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien, Gutachterliche Stellungnahme zum Forschungsreaktor München II (FRM II), Dezember 2017

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