ENTSORGUNG RADIOAKTIVER ABFÄLLE

TRANSPORT UND ZWISCHENLAGERUNG

VON RADIOAKTIVEN ABFÄLLEN UND KERNBRENNSTOFFEN

 

Kernbrennstoffe, insbesondere bestrahlte Brennelemente aus dem Betrieb von Leistungs- und Forschungsreaktoren werden in der Bundesrepublik Deutschland in den zentralen Zwischenlagern Transportbehälterlager Ahaus, Transportbehälterlager Gorleben und dem Zwischenlager Nord in der Nähe von Greifswald sowie in dezentralen Zwischenlagern an den Standorten von Kernkraftwerken und dem AVR-Behälterlager Jülich bis zur Inbetriebnahme eines Endlagers für Wärme entwickelnde Abfälle aufbewahrt. Das BfS ist die zuständige Genehmigungsbehörde für die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe gemäß § 6 Atomgesetz. Für die Genehmigung der Zwischenlagerung hat das BfS den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zugrunde gelegt und nach den Ereignissen vom 11. September 2001 auch den gezielt herbeigeführten Absturz eines großen Passagierflugzeuges berücksichtigt. In Betrieb sind derzeit 3 zentrale Zwischenlager, 12 dezentrale Zwischenlager an den Kernkraftwerksstandorten sowie das AVR-Behälterlager in Jülich. Beantragt ist die Aufbewahrung von bestrahlten Brennelementen in einem weiteren Standort-Zwischenlager in Obrigheim.“

 

Außerdem meldet das BfS im gleichen Jahresbericht auf Seite 60, dass die Verlängerung der Aufbewahrungsgenehmigung für Jülich beantragt wurde!

 

 

 

 

Im 1993 genehmigten AVR-Behälterlager Jülich dürfen insgesamt maximal 300.000 Brennelementkugeln aus dem stillgelegten AVR-Reaktor in Behältern der Bauart CASTOR THTR/AVR aufbewahrt werden. Die Beladung eines Behälters erfolgt mit bis zu 1.900 Brennelement-, Absorber- und Moderatorkugeln.

Im Hinblick darauf, dass möglicherweise eine über den 30.06.2013 hinausgehende weitere Zwischenlagerung im AVR-Behälterlager erforderlich ist, wurde am 26.06.2007 vorsorglich eine Verlängerung der bestehenden Aufbewahrungsgenehmigung beantragt.

Quelle: www.bfs.de/de/bfs/druck/jahresberichte/jb2008.html

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